Das Urteil im Steuerprozess gegen Oktoberfestwirt Sepp Krätz iist gefalllen: Krätz wurde zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er eine Geldstrafe von rund 570 000 Euro bezahlen. Das hat die Wirtschaftsstrafkammer des Münchner Landgerichts am Freitag entschieden. Krätz hatte zugegeben, dass er im Hippodrom auf dem Oktoberfest und in seinem Lokal "Andechser am Dom" insgesamt gut 1,1 Millionen Euro am Finanzamt vorbeigeschleust hat.
Sepp Krätz zu Bewährung verurteilt
Das ist voraussichtlich das Wiesn-Aus für Krätz' Hippodrom. Der für das Oktoberfest zuständige Referent der Stadt, Dieter Reiter, sagte nach dem Urteil: "Ich werde dem Stadtrat aufgrund dieses Urteils Herrn Krätz nicht mehr als Wiesnwirt vorschlagen." Wer stattdessen den Platz auf dem Oktoberfest erhalte, werde am 28. April in nichtöffentlicher Sitzung entschieden. dpa/lby