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München: Urteil: Paulchen-Panther-Melodie bei Neonazi-Demo zulässig

München

Urteil: Paulchen-Panther-Melodie bei Neonazi-Demo zulässig

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    Das Abspielen der Paulchen-Panther-Melodie bei einer Neonazi-Demonstration kurz nach der Verhaftung von Beate Zschäpe war laut Urteil des Oberlandesgericht München keine Billigung der Mordtaten des «Nationalsozialistischen Untergrunds» (NSU).
    Das Abspielen der Paulchen-Panther-Melodie bei einer Neonazi-Demonstration kurz nach der Verhaftung von Beate Zschäpe war laut Urteil des Oberlandesgericht München keine Billigung der Mordtaten des «Nationalsozialistischen Untergrunds» (NSU). Foto: Daniel Reinhardt (dpa)

    Das Abspielen der Paulchen-Panther-Melodie bei einer Neonazi-Demonstration kurz nach der Verhaftung von Beate Zschäpe war keine Billigung der Mordtaten des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU). Das Oberlandesgericht München bestätigte am Montag den Freispruch des Amtsgerichts für den Versammlungsleiter Norman Bordin, damit wurde die Entscheidung rechtskräftig. Für den Revisionsprozess waren scharfe Sicherheitsvorkehrungen angeordnet. Der Angeklagte nahm aber nicht an der Verhandlung teil, in der es um die rechtliche Bewertung des unstrittigen Sachverhalts ging.

    Paulchen-Panther-Melodie bei Demo nach Verhaftung Beate Zschäpes

    Mit der Erkennungsmelodie des Filmes "Der rosarote Panther" war ein Video unterlegt, in dem der NSU seine Opfer verhöhnte. Die Staatsanwaltschaft sah in dem Abspielen des Liedes bei einer Demonstration am 21. Januar 2012 wegen der zeitlichen Nähe zur Festnahme Zschäpes eine Billigung der NSU-Mordtaten.

    Oberlandesgericht: Keine Billigung von Straftaten bei Neonazi-Demonstration

    Der OLG-Senat folgte nun der Vorinstanz und befand, die Melodie dürfe nicht isoliert betrachtet werden. In der Gesamtschau mit der Rede Bordins stelle das Abspielen "aus unserer Sicht eine Billigung von Straftaten nicht dar" sagte der Vorsitzende Richter. Bordin hatte sich in seiner Rede von den zehn Morden des NSU distanziert. dpa/AZ

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