Gegner von Abtreibung dürfen Frauen vor einer Abtreibungsklinik ansprechen. Das hat das Verwaltungsgericht Münchenentschieden. Das Urteil wurde am Freitag veröffentlicht. Das Verbot der Stadt München gegen den Verein "Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland e.V." sei rechtswidrig. Die Stadt hatte den Abtreibungsgegnern wegen "Belästigung der Allgemeinheit" untersagt, den Gehsteig vor der Arztpraxis zu betreten.
Die Kammer vertrat aber die Auffassung, dass der Paragraf 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes, auf den die Stadt ihr Verbot stützte, lediglich dann gilt, wenn die Abtreibungsgegner Frauen bedrängen - nicht aber, wenn sie sie dezent und respektvoll ansprechen. Das vollständige Betretungsverbot sei demnach nicht gerechtfertigt. dpa/AZ