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München: Trotz Alkoholverbot: Ein Kläger darf in München weitertrinken

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Trotz Alkoholverbot: Ein Kläger darf in München weitertrinken

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    Wegen steigender Infektionszahlen gilt in München seit Freitag gilt nächtliches Alkoholverbot.
    Wegen steigender Infektionszahlen gilt in München seit Freitag gilt nächtliches Alkoholverbot. Foto: L. Barth, dpa (Symbol)

    Nachdem die Corona-Zahlen in München weiter gestiegen waren, trat in der Landeshauptstadt am Freitagnachmittag ein nächtliches Alkoholverbot in Kraft. Eigentlich. Denn schon wenige Stunden später galt das Verbot nicht mehr für alle Münchner. Ein Mann darf auch nach 23 Uhr munter weitertrinken. Das hat er sich vor Gericht erstritten.

    Kaum war das Verbot in Kraft getreten, erklärte es das Münchner Verwaltungsgericht schon für unverhältnismäßig und gab damit der Klage eines Mannes recht. Wie der Bayerische Rundfunkberichtete, sei das Verbot aber nur für den Kläger aufgehoben. "Für alle anderen gilt es weiterhin", schrieb die Stadt auf Twitter. In der kommenden Woche soll sich dann der Verwaltungsgerichtshof in nächster Instanz mit der Angelegenheit befassen.

    Alkoholverbot in München: Warum ein Mann weitertrinken darf

    Bis dahin hält Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) am Alkoholverbot fest. "Solange wir keine letztinstanzliche Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes haben, gehen wir von der Rechtmäßigkeit unserer auch mit dem Gesundheitsministerium abgestimmten Maßnahmen aus und vollziehen diese auch", teilt er in einem Statement mit, das die Stadt auf Twitter veröffentlicht hatte.

    Das Münchner Verwaltungsgericht begründet seine Entscheidung damit, die Stadt hätte zunächst zu weniger einschneidenden Maßnahmen greifen sollen. Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, hält das Verwaltungsgericht München die jetzige Regelung für überzogen. Demnach hätte die Stadt das Alkoholverbot auf vereinzelte Hotspots begrenzen können.

    Zu dem Verbot kam es überhaupt erst, weil der Warnwert von 35 Infizierten pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen am Freitag nach Zahlen des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) überschritten wurde und bei 35,27 lag. "Damit tritt die Allgemeinverfügung in Kraft, die wir erlassen haben", sagte ein Sprecher der Stadt.

    Verkauf von Alkohol in München seit Freitag verboten

    Seitdem ist der Verkauf von Alkohol ab 21 Uhr bis 6 Uhr morgens verboten. Zudem darf Alkohol im öffentlichen Raum ab 23 Uhr bis 6 Uhr nicht mehr konsumiert werden. Einzige Ausnahmen sind der Ausschank zum unmittelbaren Konsum vor Ort in der Gastronomie oder auf genehmigten Veranstaltungen.

    Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 150 Euro rechnen. Wer Alkohol nach 21 Uhr verkauft, wird sogar mit bis zu 500 Euro zur Kasse gebeten. Für die Durchsetzung ist die Polizei zuständig. (mit dpa)

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