Ein Hauch von Schilda: Nach der Zwangsversteigerung eines Mehrfamilienhauses in München hat ein Mieter den einzigen Zugang zum Gebäude abgeschafft, der nicht durch seinen Wohnungsflur führt. Die Eisentreppe zum ersten Stock wurde einfach abgeschraubt. Der Vermieter hat dem Mann darauf fristlos gekündigt - zu Recht, wie das Amtsgericht München am Freitag (Az.: 424 C 13271/17) bekanntgab.
Der neue Vermieter hatte das ganze Haus bei einer Zwangsversteigerung gekauft. Der langjährige Mieter der Drei-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss hatte daraufhin mit dem Abmontieren der Außentreppe den Zugang zur Wohnung im ersten Obergeschoss blockiert.
Bei Gericht führte der Mieter ins Feld, er habe die Treppe einst angeschafft. Sie gehöre also ihm und darum dürfe er sie auch abbauen. Das Gericht sah das anders und sprach im Urteil von Diebstahl. Denn nach der Zwangsversteigerung gehöre dem neuen Eigentümer die komplette Immobilie samt Treppe. "Das Gericht ist überzeugt davon, dass die Wegnahme der Treppe allein dem Ziel diente, den Kläger zeitweise aus dem Haus herauszuhalten", hieß es in der Begründung. (dpa)