Jennifer W. aus Lohne in Niedersachsen ist wegen Mordes an einem fünfjährigen, jesidischen Sklavenmädchen angeklagt. Sie soll sich im Irak der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) angeschlossen und tatenlos dabei zugesehen haben, wie das Kind verdurstete.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft spricht für die U-Haft unter anderem, dass W. von dort aus weiter Kontakt mit einer Unterstützer-Szene hatte. Auch bestehe weiter dringender Tatverdacht gegen sie. Zudem sieht die Behörde Fluchtgefahr, da W. mit großer Wahrscheinlichkeit untertauchen oder wieder in ein IS-Gebiet ausreisen würde. Dieser Argumentation folgte das OLG.
Prozess wegen Kriegsverbrechen und Mordes soll im Mai 2020 zu Ende gehen
Die Verteidiger hatten argumentiert, das Verfahren dauere zu lange und durch die Haft werde in Grundrechte eingegriffen. Anwältin Seda Basay-Yildiz sagte nach der Entscheidung des OLG: "Wir werden dagegen in Beschwerde gehen, und zwar noch heute beim Bundesgerichtshof." Dem sogenannten Beschleunigungsgrundsatz zufolge solle einmal die Woche verhandelt werden - und das werde hier seit Monaten nicht gemacht.
Der Prozess gegen die 28-Jährige unter anderem wegen Mordes und Kriegsverbrechen war am 9. April dieses Jahres gestartet und sollte ursprünglich am 30. September zu Ende gehen. Inzwischen hat das Gericht allerdings schon viermal mit weiteren Prozesstagen nachterminiert. Derzeit ist der letzte Verhandlungstag für den 4. Mai geplant. Dann dauert der Prozess länger als ein Jahr. (dpa)
Lesen Sie dazu auch:
- Hat sie ein Mädchen verdursten lassen? "Sie war ja schon tot"
- Viele Widersprüche im Prozess um verdurstetes Jesidenmädchen
- Mutter sagt im Prozess um verdurstetes Jesiden-Mädchen aus
Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.