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München: Streit um Lärm eskaliert - Kripo ermittelt wegen versuchter Tötung

München

Streit um Lärm eskaliert - Kripo ermittelt wegen versuchter Tötung

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    Wegen des Verdachts der versuchten Tötung ermittelt die Mordkommission München. Ein Streit wegen Lärmbelästigung war eskaliert.
    Wegen des Verdachts der versuchten Tötung ermittelt die Mordkommission München. Ein Streit wegen Lärmbelästigung war eskaliert. Foto: Kaya

    Am gestrigen Montag gegen 3.00 Uhr morgens kam es laut Polizeibericht offenbar wegen einer Ruhestörung zu Streitigkeiten zwischen Wohnparteien eines Mehrfamilienhauses in München- Obergiesing.

    Ein 46-Jähriger, der sich über den Lärm beschwert hatte, verließ etwas später seine Wohnung und wollte sich auf den Weg zur Arbeit machen. Nahe des Hauses kam es dann wohl erneut zu einem Streit zwischen dem 46 Jahre alten Mann und den zwei Tatverdächtigen. Sie hatten wohl mitgefeiert und so zum

    Tatablauf noch nicht völlig klar

    Mord und Totschlag

    Nicht jede Tötung eines Menschen ist auch gleich ein Mord. Juristen unterscheiden hier ganz genau - was sich auch auf die Bestrafung des Täters auswirkt.

    Von einem Mord spricht nur man, wenn sogenannte Mordmerkmale vorliegen.

    Dazu gehören Tatmotive wie Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier oder "sonst niedrige Beweggründe".

    Auch wenn die Tat "heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln" begangen wurde, sprechen Juristen von Mord. Beispiel: Eine Tötung mit Gift.

    Außerdem kann die Tötung eines Menschen als Mord bestraft werden, wenn sie erfolgte, "um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken."

    Auf Mord steht in Deutschland zwingend lebenslange Freiheitsstrafe - außer im Jugendstrafrecht oder dann, wenn der Täter nicht voll schuldfähig war.

    Wer einen anderen Menschen tötet, ohne dass solche Mordmerkmale vorliegen, begeht juristisch gesehen einen Totschlag.

    Der große Unterschied ist, dass bei Totschlag nur "in besonders schweren Fällen" Lebenslang verhängt wird. Gewöhnlich gibt es eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

    Totschlag verjährt nach 20 Jahren. Anders Mord. Für ihn kann man auch noch nach vielen Jahrzehnten bestraft werden.

    Neben Mord und Totschlag gibt es auch die sogenannte "fahrlässige Tötung".

    "Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft", heißt es im Gesetz.

    Das erklärt zum Beispiel auch die relativ niedrigen Strafen, wenn Autofahrer versehentlich tödliche Unfälle verursachen.

    Bei solchen Unfällen wird zwar - wie bei Mord und Totschlag - ein anderer Mensch getötet, die gesetzliche Höchststrafe ist aber viel niedriger.

    Im Verlauf der Auseinandersetzung soll es dann zu Tätlichkeiten gekommen sein. Schließlich erlitt der Mann eine Stichwunde am Rücken. Wie, ist bislang nicht sicher. Bekannt wurde dieser Sachverhalt der Polizei überhaupt erst, als das Opfer am Morgen dann mit der Verletzung in ein Münchner Krankenhaus eingeliefert wurde, nachdem es zunächst an seiner Arbeitsstelle war. Durch Ermittlungen der Mordkommission München in Zusammenarbeit mit zivilen Einsatzkräften der örtlich zuständigen

    Es handelt sich hierbei um einen 52 und einen 53 Jahre alten Mann. Beide wohnen nicht im Anwesen, in dem der Vorfall geschah. Beide Tatverdächtige sind derzeit in der Haftanstalt des Polizeipräsidiums München und werden noch am heutigen Dienstag dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Der Geschädigte befindet sich in stationärer Behandlung in einem Münchner Krankenhaus. Von allen drei Beteiligten werden unterschiedliche Tatvarianten geschildert oder die Beteiligung gänzlich abgestritten, so die Polizei. Aus diesem Grund will die Polizei derzeit keine weiteren Einzelheiten zum vermeintlichen Tatablauf bekannt geben. Die Tatverdächtigen dürften unter Alkoholeinfluss gestanden haben.

    Verdacht einer versuchten Tötung

    Die Ermittlugen werden durch die Mordkommission München geleitet. Es besteht der Verdacht einer versuchten Tötung. stni

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