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München: Strafbefehl gegen Sparkassenchef Georg Fahrenschon

München

Strafbefehl gegen Sparkassenchef Georg Fahrenschon

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    Der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Georg Fahrenschon, muss sich wegen Steuerhinterziehung verantworten.
    Der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Georg Fahrenschon, muss sich wegen Steuerhinterziehung verantworten. Foto: Soeren Stache, dpa

    Ja, da schau her, der nette Herr Fahrenschon! Ausgerechnet dem früheren bayerischen Finanzminister, der wohl nicht zuletzt des lieben Geldes wegen seine Karriere in der CSU an den Nagel hängte und sich 2011 zum Präsidenten des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes wählen ließ, sitzt der Staatsanwalt wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung im Nacken. Die Angelegenheit ist amüsant, mysteriös und ernst zugleich. Amüsiert haben sich am Dienstag in München all jene, die

    Georg Fahrenschon: "Ein kritikwürdiger Fehler"

    Mysteriös ist die Sache, weil man nicht so genau weiß, was hinter dem Strafbefehl steckt. Das gilt zum einen für die rechtliche Seite: Fahrenschon sagt, er habe seine Steuererklärungen 2012 bis 2014 verspätet abgegeben, aber mittlerweile alles bezahlt. Das sei zwar „ein kritikwürdiger Fehler, den ich sehr bedauere, aber keine Straftat“. Die Staatsanwaltschaft München I sieht das anders, sagt aber nicht warum. Begründung: Steuergeheimnis. Seltsam ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung des Falles durch die Bild-Zeitung. Am Mittwoch nämlich stellt Fahrenschon sich in Berlin als Sparkassenpräsident zur Wiederwahl. Jetzt wird gerätselt, wer dafür gesorgt hat, dass das Strafverfahren am Tag vor der Wahl öffentlich wird. Sehr ernst dagegen ist die Angelegenheit für den Betroffenen und für die Sparkassen. Fahrenschon habe als Präsident, wie es heißt, zuletzt „sehr gute Arbeit“ gemacht. Und er ist der einzige Kandidat – bisher.

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