Nach einer Razzia in mehreren Hanfläden hat die Staatsanwaltschaft München I Ermittlungen aufgenommen. "Alle Ermittlungsverfahren sind noch offen", teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Insgesamt 180 Polizisten hatten Mitte April acht Läden und Depots von Online-Shops sowie acht Wohnungen in und um München durchsucht. Dabei wurden nach Angaben der
Cannabinol ist nicht berauschend
CBD ist die Kurzform von Cannabinol und im Gegensatz zum psychoaktiven Tetrahydrocannabinol (THC) nicht berauschend. Zwar dürfen die Produkte einen sehr geringen Anteil THC enthalten, sie können aber nur an gewerbliche oder wissenschaftliche Käufer gegeben werden.
Dagegen haben die durchsuchten Shops nach Auffassung der Behörden verstoßen. "Wenn sich das bewahrheitet, was wir annehmen, wird es zu einer Anklage kommen", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Neben Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz kommen auch Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz als Straftatbestände infrage. (dpa/lby)