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München: Staatsanwältin fordert lebenslänglich für Rentner-Mörder

München

Staatsanwältin fordert lebenslänglich für Rentner-Mörder

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    Im Münchner Mordprozess gegen einen Serben fordert die Staatsanwältin lebenslänglich. Der 56-Jährige soll vor fast 32 Jahren einen 80 Jahre alten Rentner erschlagen haben.
    Im Münchner Mordprozess gegen einen Serben fordert die Staatsanwältin lebenslänglich. Der 56-Jährige soll vor fast 32 Jahren einen 80 Jahre alten Rentner erschlagen haben. Foto: Ralf Lienert (Symbolfoto)

    Wenn es nach der Staatsanwältin geht, kommt der serbische Angeklagte so schnell nicht mehr aus dem Gefängnis frei. Im Münchner Prozess gegen den 56-Jährigen, der vor fast 32 Jahren einen 80 Jahre alten Rentner erschlagen haben soll, hat die Staatsanwältin lebenslange Haft wegen Mordes gefordert.

    Zusätzlich verlangte sie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Das würde bedeuten, dass er nach 15 Jahren nicht auf freien Fuß kommen kann. Der Verteidiger plädierte auf Körperverletzung mit Todesfolge. Das Verfahren sei einzustellen, da die Tat verjährt sei. 

    Die Staatsanwältin geht davon aus, dass die beiden Männer sich am 16. Januar 1986 an einem Bahnhof kennenlernten. Der damals 25-jährige Angeklagte sei Stricher gewesen, der homosexuelle 80-Jährige habe ihn mit zu sich nach Hause genommen. Als der 80-Jährige dort sexuelle Dienste forderte, habe der 25-Jährige dem aber nicht mehr nachkommen wollen.

    Serbischer Stricher soll Rentner aus Habgier getötet haben

    Er habe das Opfer vielmehr um Geld und Wertgegenstände bringen wollen. "Er wollte ihn um jeden Preis töten, um seinem Gewinnstreben nachzukommen." Mit einem Aschenbecher und einem Parfümflakon habe er gut zwei Dutzend Mal auf den Kopf des Opfers eingeschlagen und ihn auch gewürgt. Anschließend habe er die Wohnung durchwühlt, einen Geldbeutel und einen Schlüssel gestohlen. 

    Laut Verteidiger gibt es weder Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte wegen eines geplanten Raubes mit zum 80-Jährigen ging, noch Anhaltspunkte für sexuelle Absprachen. Der Angeklagte habe vielmehr geschildert, dass der 80-Jährige plötzlich Sex von ihm verlangt habe. Dieser habe sich entkleidet und ihn am Arm festgehalten.

    Daraufhin habe ihn der damals 25-Jährige weggestoßen und gewürgt, schließlich auch mit dem Aschenbecher zugeschlagen. Er habe keinen Raub geplant, nicht mal die Ringe vom Finger gezogen, sondern nur einen Schlüssel mitgenommen. - Das Urteil wird an diesem Freitag verkündet. dpa/lby

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