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München: Pumuckl-Mütter streiten weiter

München

Pumuckl-Mütter streiten weiter

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    Die beiden Pumuckl-Mütter Barbara von Johnson und Ellis Kaut streitenüber ihren Kobold. Der zuständige Richter zeigte sich genervt.
    Die beiden Pumuckl-Mütter Barbara von Johnson und Ellis Kaut streitenüber ihren Kobold. Der zuständige Richter zeigte sich genervt.

    München (AZ) - Der Streit der beiden Pumuckl-"Mütter" entwickelt sich zur unendlichen Geschichte. Am Mittwoch musste erneut eine Zivilkammer des Münchner Landgerichts zusammentreten, um die wechselseitigen Klagen von Zeichnerin Barbara von Johnson und Autorin Ellis Kaut zu verhandeln. Nachdem in den vergangenen Jahren Fragen wie die nach einer Partnerin für den Kobold entschieden wurden, gehen die streitsüchtigen Künstlerinnen nun derart ins Detail, dass der Vorsitzende Richter Thomas Kaess deutlich wurde: "Wir finden, dass die Parteien unnötig streiten."

    Der neue Rechtsstreit geht auf das Verfahren um eine Freundin für Pumuckl zurück, das zugunsten der Zeichnerin ausging. Deutschlands gefragtester Klabautermann darf turteln, Johnson durfte in einem Kinderzeichenwettbewerb nach einer Gefährtin suchen. Kaut hatte damals eine Abmahnung gegen Pumuckls erste Zeichnerin auf den Weg gebracht und damit die an dem Zeichenwettbewerb beteiligte Galerie derart verärgert, dass sie Johnsons Zeichnungen nicht mehr verkaufen wollte. Dadurch sei ihr ein Verlust entstanden, macht Johnson nun geltend. Außerdem zeige Kaut auf ihrer Webseite eine Plüschfigur mit dem Aussehen des Kobolds, ohne dass die grafische Urheberin erwähnt werde. Im Gegenzug beanstandete Kaut einen Flyer der Zeichnerin, auf dem sie als Autorin nicht erwähnt wird.

    Ein Beisitzer des Gerichts empfahl den beiden Pumuckl-"Müttern" am Mittwoch, sich endlich zusammenzuraufen, "sonst werden sie sich bis zum Grab mit diesem Krimskrams beschäftigen". Kaut-Anwältin Dorothee Wilcke warf ihrem Kollegen und Prozessgegner Nikolaus Reber vor, an einer Einigung gar nicht erst interessiert zu sein, weil mit jedem Rechtsstreit Gebühren fällig werden. Auf "dringendes Anraten" des Gerichts wurde schließlich ein widerruflicher Vergleich protokolliert: Die beklagte Autorin zahlt 4.000 Euro an die Stiftung "Pfennigparade" zugunsten behinderter Kinder und übernimmt die notwendig gewordenen Auslagen beider Seiten mit Ausnahme der Vergleichsgebühr und der Gerichtskosten. Wilcke ist pessimistisch: "Der Vergleich wird bestimmt widerrufen."

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