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München: Polizei warnt vor Messermörder: Niedrige Hemmschwelle, zu töten

München

Polizei warnt vor Messermörder: Niedrige Hemmschwelle, zu töten

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    Noch immer keine Spur vom Messerstecher von der Isar. Die Polizei kann weitere Taten des Messerstechers nicht ausschließen.
    Noch immer keine Spur vom Messerstecher von der Isar. Die Polizei kann weitere Taten des Messerstechers nicht ausschließen. Foto: Peter Kneffel (dpa)

    Von dem Messermörder, der am 28. Mai einen 31-jährigen Mann an der Münchner Isar erstochen hat, fehlt weiter jede Spur. Nun warnt die Polizei vor möglichen weiteren Taten. "Es besteht angesichts der Gesamtumstände und der Vorgehensweise eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben anderer Personen und für die Allgemeinheit, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass von dem noch unbekannten Beschuldigten weitere massive Straftaten verübt werden.", sagte Alexandra Schmeitz, Sprecherin der

    Staatsanwaltschaft: Messermörder ist gefährlich

    "Nach unserer Auffassung ist der Täter gefährlich", bestätigt auch Thomas Steinkraus-Koch, Sprecher der Staatsanwaltschaft München I, die mit dem Fall betraut ist. Aufgrund der Vorgehensweise des Messerstechers gehen Profiler von einer gesenkten Hemmschwelle, Menschen zu töten, aus. 

    Die Polizei fahndet nun auch anhand der DNA-Spuren des Täters. Denn der Unbekannte hat sich offenbar bei der Auseinandersetzung selbst verletzt.

    Die Bitte um freiwillige Speichelproben von Personen in psychiatrischen Einrichtungen hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch keine Ergebnisse erbracht. Zwar seien bisher rund 200 Speichelproben bei der Soko Cornelius eingegangen, ein Tatverdächtiger konnte allerdings noch nicht ermittelt werden.

    Auf weitere Hinweise hoffen die Ermittler nun durch ein Inserat in verschiedenen ärztlichen Fachzeitungen. Darin betonen sie erneut, dass der Täter eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt und bitten Ärzte, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen, sollten sie Personen in den Tagen nach der Tat behandelt haben, die auf die Täterbeschreibung passt. Eine Anklage riskieren die Mediziner nicht, klärt Steinkraus-Koch auf. Da bei den Ermittlungen ein "höheres Gut" im Vordergrund steht, würde eine Anzeige wegen Unterlassung der Schweigepflicht zu keiner Anklage führen. Die Entscheidung liegt bei den Ärzten allein - sie müssen abwägen, ob sie trotz ärztlicher Schweigepflicht die Polizei über ihren Patienten informieren möchten.

    Die Tat hatte große Betroffenheit ausgelöst, da sie unvermittelt und offenbar ohne Grund geschah: Ende Mai war das Opfer und seine Verlobte auf Höhe des Europäischen Patentamtes am Isarufer unterwegs, als es einem Fußgänger begegnete. Der Mann spuckte der 28-jährigen Frau plötzlich ins Gesicht. Der Verlobte machte daraufhin kehrt und stelle den Mann zur Rede. Es kam zu einem Wortwechsel und schließlich zu einer Rangelei, in deren Folge der 31-Jährige zusammenbrach - wie sich später herausstellte, hatte er mehrere Stichverletzungen erlitten. Tödlich war letztendlich ein Stich ins Herz, wie die Polizei inzwischen bestätigt hat. Seitdem fahndet die Polizei unter Hochdruck nach dem Unbekannten - ohne Erfolg.

    Polizei sucht weiterhin nach Hinweisen - 10.000 Euro Belohnung

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    Täterbeschreibung: Nach Zeugenaussagen ist der Täter etwa 30 Jahre alt, 1,75m groß und hat dunkle oder blonde Haare. Er war dunkel gekleidet, trug eine oberschenkellange Jacke und eine dunkle Umhängetasche.

    Für Hinweise, die zur Klärung der Tat oder zur Ergreifung des Täters führen, hat die Polizei München eine Belohnung in Höhe von 10.000 Euro ausgeschrieben. Die Soko Cornelius nimmt diese unter der 089/2910-0 entgegen.

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