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München: Otti Fischer: Streit um Sex-Video wird neu verhandelt

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Otti Fischer: Streit um Sex-Video wird neu verhandelt

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    Der Prozess um ein Sex-Video von Kabarettist und Schauspieler Ottfried Fischer (58) geht am Dienstag in München in die dritte Instanz.
    Der Prozess um ein Sex-Video von Kabarettist und Schauspieler Ottfried Fischer (58) geht am Dienstag in München in die dritte Instanz.

    Der Prozess um ein Sex-Video von Schauspieler Ottfried Fischer (58) wird neu aufgerollt. Das Oberlandesgericht hob am Dienstag den Freispruch für einen Journalisten auf. Die Urteilsbegründung des Landgerichts sei lückenhaft und widersprüchlich, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl. Er folgte damit in der Revisionsverhandlung dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Fischers Anwälten als Nebenklagevertretern.

    Ottfried Fischer: Sex-Video zu einem Exklusiv-Interview genötigt

    Die Anwälte des Journalisten hatten dagegen beantragt, das Urteil nicht aufzuheben. Es gebe keinen Grund, den Freispruch anzuzweifeln. "Ich halte das für inhaltlich falsch", sagte Anwalt Ulrich Ziegert nach dem Urteilsspruch. Der Ex-Bild-Reporter war angeklagt, weil er den Schauspieler mit einem Sex-Video zu einem Exklusiv-Interview genötigt haben soll. Der Reporter hatte das Video, das Fischer beim Sex mit zwei Prostituierten zeigt, für ein sogenanntes Info-Honorar bekommen.

    Das Oberlandesgericht sei zu dem Schluss gekommen, dass "der Freispruch der sachlich-rechtlichen Prüfung nicht standhält", sagte der Vorsitzende Richter Götzl. Er ging mit der Vorinstanz hart ins Gericht. "In der Urteilsbegründung fehlt bereits die zusammenhängende Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten." Auch enthalte das Urteil beispielsweise keine Angaben, wie bestimmte Zeugen auf bestimmte Nachfragen reagiert hätten. "Wie waren die Angaben, wo decken sie sich, wo decken sie sich nicht, welche Angaben sind zu welchem Zeitpunkt glaubhaft?", fasst Götzl die aus seiner Sicht offenen Fragen aus dem vorangehenden Urteil zusammen.

    Sex-Video: "Massiver kann man das Persönlichkeitsrecht nicht verletzen"

    Die Anwälte des an Parkinson erkrankten Schauspielers, Steffen Ufer und Christoph Knauer, äußerten sich zufrieden. Das Landgerichtsurteil sei fachlich mangelhaft gewesen. "Entscheidend ist für uns die Aufhebung des Freispruchs", sagte Knauer. In jedem Fall sei hier die "innerste Intimsphäre" seines Mandanten verletzt. "Massiver kann man das Persönlichkeitsrecht nicht verletzen." Er sieht einen besonders schweren Fall der Nötigung. Es gehe nicht um ein hohe Strafe, sagte Ufer. "Es ist weiter auch das Hauptziel der Nebenklage, hier einfach mal einen Präzedenzfall zu schaffen. Es gibt eine klare Grenze für die Pressefreiheit."

    Die Verteidigung des Journalisten sieht hingegen kein strafrechtliches Verschulden. "Ich bin sehr zuversichtlich, dass das in einer neuen Runde nicht anders ausgeht", sagte Anwalt Ziegert. Die Presseagentin Fischers habe vor dem Landgericht gesagt, der Reporter habe sie nicht unter Druck gesetzt. Der Journalist selbst habe sogar gesagt, das Video sei ihm "zu heiß".

    Neuer Prozess beginnt vermutlich in wenigen Monaten

    "Das ist keine Nötigung", unterstrich Ziegert. "Es ist völlig klar, dass der Ankauf von Informationsmaterial eine berufstypische Handlung von Journalisten ist." Vielmehr sei es sogar Pflicht des Journalisten gewesen, angesichts des brisanten Materials nachzufragen. "Dazu war der Angeklagte geradezu verpflichtet", sagte Verteidiger Spyros Aroukatos.

    Das Amtsgericht hatte den Journalisten im Oktober 2010 zu 14.400 Euro Geldstrafe verurteilt, das Landgericht sprach ihn in der Berufungsverhandlung im Mai 2011 frei. Die Beschaffung der CD mit dem Sexvideo sei von der Pressefreiheit gedeckt. Verfahrensbeteiligte gingen am Dienstag davon aus, dass der neue Prozess in wenigen Monaten vor dem Landgericht München beginnen könnte. dpa/AZ

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