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München: Ottfried Fischer siegt im Prozess um Sexvideo

München

Ottfried Fischer siegt im Prozess um Sexvideo

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    Der Schauspieler Ottfried Fischer sitzt am Montag (25.10.2010) im Gerichtssaal des Amtsgericht München (Oberbayern) beim Prozessbeginn um seine Prostituierten-Affäre. Laut Anklage hatten mehrere Personen den 56-Jährigen im Sommer 2009 beim Sex gefilmt und die Aufnahmen an einen ehemaligen Mitarbeiter der «Bild»-Zeitung verkauft.
    Der Schauspieler Ottfried Fischer sitzt am Montag (25.10.2010) im Gerichtssaal des Amtsgericht München (Oberbayern) beim Prozessbeginn um seine Prostituierten-Affäre. Laut Anklage hatten mehrere Personen den 56-Jährigen im Sommer 2009 beim Sex gefilmt und die Aufnahmen an einen ehemaligen Mitarbeiter der «Bild»-Zeitung verkauft. Foto: leo kno

    Im Prozess um Nötigung und Verletzung der Privatsphäre von Schauspieler Ottfried Fischer sind alle fünf Angeklagten zu Geldstrafen verurteilt worden.

    Das Amtsgericht München befand die drei Männer und zwei Frauen am Montag der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs Fischers durch Bildaufnahmen für schuldig. Der angeklagte ehemalige "Bild"-Redakteur wurde darüber hinaus wegen Nötigung verurteilt. Er muss mit 14.400 Euro die höchste Geldstrafe der fünf Angeklagten zahlen.

    Laut Staatsanwaltschaft hatten ein 36 und ein 44 Jahre alter Beschuldigter eine Frau angestiftet, heimlich ein Video von einem intimen Treffen mit Fischer in dessen Wohnung zu drehen. Im Sommer 2009 habe sie gemeinsam mit einer Komplizin den Schauspieler beim Sex gefilmt.

    Mit diesem Video habe sich einer der Männer im September 2009 an den Redakteur der "Bild"-Zeitung gewandt und es ihm verkauft. Durch den Verweis auf den Film habe der 29 Jahre alte Journalist Fischer daraufhin zur Zusammenarbeit mit ihm und seiner Zeitung gebracht, unter anderem zu einem Interview, in dem Fischer umfangreich Auskunft über sein Verhältnis zu den Frauen gab.

    Zum Prozessauftakt hatten sich alle Verfahrensbeteiligten bei einem Rechtsgespräch darauf geeinigt, dass im Falle "vollumfänglicher Geständnisse" die Angeklagten mit Geldstrafen rechnen können. Die zwei Männer und zwei Frauen aus dem Rotlichtmilieu räumten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht München teilweise ein und entschuldigten sich bei Fischer.

    Der Journalist sagte dagegen aus, er habe Fischer nicht mit einem Sex-Video zur Zusammenarbeit genötigt, vielmehr seien das Gespräch und die Artikel zu Fischers Kontakten mit Prostituierten auf Initiative der Agentin des Schauspielers zustande gekommen. dadp

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