Vor dem Landgericht München I wehrt sich der Journalist gegen seine Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 14.400 Euro. Nach einem Urteil des Münchner Amtsgerichts vom vergangenen Oktober soll der Journalist diese Summe zahlen, weil er Fischer im Zusammenhang mit einer Prostituierten-Affäre mit Hinweis auf das Sexvideo zu einem Interview genötigt haben soll.
Der inzwischen zu einem anderen Verlag gewechselte Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe und ging deshalb in Berufung. Seine Anwälte und der Springer-Verlag sehen in dem Ersturteil einen Angriff auf die Pressefreiheit. In einer Erklärung zu Beginn des Prozesses warfen die Verteidiger des Journalisten der Staatsanwaltschaft vor, bisher wesentliche Aspekte unberücksichtigt gelassen zu haben. So sei von der Anklage und auch vom Amtsgericht nicht darauf eingegangen worden, dass die damalige Berichterstattung über Fischer für diesen positiv ausgefallen sei - alleine deshalb liege keine Nötigung vor.
Im ersten Prozess waren zwei Männer und zwei Frauen aus dem Rotlichtmilieu rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt worden, weil sie heimlich ein Video von Fischer beim Sex mit zwei Prostituierten gedreht und Bilder daraus zu Fischers Kreditkartenfirma geschickt hatten, um den Anspruch auf angeblich vereinbarten Dirnenlohn in Höhe von 74.000 Euro zu belegen. In einem anderen Verfahren wird deshalb wegen Betrugs ermittelt.
Einer der Männer spielte das Video dem damals für die "Bild"-Zeitung tätigen Journalisten zu. Nach dem Urteil des Amtsgerichts soll er den Besitz des Films dafür genutzt haben, um von Fischer ein Exklusiv-Interview zu erhalten. Anders als Fischer sagte dessen damalige PR-Agentin im ersten Prozess aus, dass der Journalist keinen Druck ausgeübt habe, um das Interview zu bekommen. dapd