Im Münchner NSU-Prozess haben mehrere Nebenkläger am Mittwoch versucht, einen der mitangeklagten mutmaßlichen Terrorhelfer in Bedrängnis zu bringen. Sie stellten mehrere Beweisanträge, die sich gegen die Aussagen von Holger G. richteten. Dieser soll laut Anklage das abgetauchte Trio mit Ausweispapieren versorgt haben.
Mitangeklagter will sich von der rechtsextremen Szene gelöst haben
G. hatte zu Prozessbeginn ein Teilgeständnis abgelegt und behauptet, er habe sich bereits im Jahr 2004 mit seinem 30. Geburtstag von der Szene gelöst. Das wollen die Nebenkläger widerlegen und listen in ihren Anträgen mehrere Besuche des Mannes bei rechtsextremen Veranstaltungen bis ins Jahr 2011 auf. Außerdem machen sie geltend, auf seinem Computer und einem von ihm genutzten Handy seien Kontakte zu teils prominenten Neonazis gefunden worden.
Hauptangeklagte im NSU-Prozess ist Beate Zschäpe. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr Mittäterschaft an allen Verbrechen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" vor, darunter die Serie von zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen. dpa