Wie die Polizei berichtet, erstattete am 22. November eine 37-Jährige bei der Polizei in München Anzeige gegen ihren 35 Jahre alten Lebensgefährten. Er soll sie in der gemeinsamen Wohnung in München-Laim eingesperrt, geschlagen und vergewaltigt haben.
Beziehung war kurz zuvor gescheitert
Fakten zur Landeshauptstadt München
Geschichte: München wurde im Jahr 1158 zum ersten Mal als "forum apud Munichen" urkundlich im Augsburger Schied erwähnt. Mit dem Dokument erteilte Kaiser Friedrich I. Barbarossa beim Reichstag zu Augsburg Herzog Heinrich dem Löwen das Recht, eine Zollbrücke über die Isar am neu entstandenen Ort «ad Munichen» zu betreiben. Das Original wird im Hauptstaatsarchiv München aufbewahrt.
Einwohnerzahl: Mit rund 1,4 Millionen Einwohnern ist München heute nach Berlin und Hamburg die drittgrößte Stadt der Bundesrepublik.
Bevölkerungsdichte: Mit 4.574 Einwohnern je Quadratkilometer hat München die höchste Bevölkerungsdichte aller deutschen Großstädte.
Mieten: München ist ein teures Mitpflaster: Im Jahr 2011 kostete der Quadratmeter 12,98 Euro. Das ist der höchste Durchschnittspries aller deutschen Städte. In Augsburg lag der Preis bei 7,51 Euro. (Quelle: immobilienscout24.de)
Rathaus: Auf dem Balkon des Neuen Rathauses auf dem Marienplatz feiert der FC Bayern seine Meisterschaften. Es wurde von 1867 bis 1909 in drei Bauabschnitten durch Georg von Hauberrisser im neugotischen Stil erbaut. Zwei weitere Rathäuser in Landeshauptstädten erbaute der Architekt in Wiesbaden und Saarbrücken.
Kirche: Wenige Schritte vom Neuen Rathaus entfernt liegt die Peterskirche, die älteste Kirche der Altstadt, deren erster Bau noch aus der Romantik stammte. Heute steht dort ein gotischer Neubau, der im Inneren barockisiert wurde.
Kirche: Die Frauenkirche (Dom zu Unserer Lieben Frau) ist eines der Wahrzeichen Münchens. Die Kirche bietet angeblich etwa 20.000 stehenden Menschen Platz.
Park: Der 1789 gestaltete Englische Garten, der München vom Zentrum bis an die nördliche Stadtgrenze durchzieht, hat eine Fläche von rund 4 Quadratkilometern. Damit ist er größer als der Central Park in New York City.
Flughafen: Der 29 km nordöstlich von der Stadtmitte gelegene Flughafen München Franz Josef Strauß ist mit fast 35 Millionen Fluggästen im Jahr 2008 nach Frankfurt am Main der zweitgrößte Flughafen Deutschlands und der siebtgrößte Europas.
Geschichte: Adolf Hitler gab 1935 der bayerischen Landeshauptstadt den Titel "Hauptstadt der Bewegung" in Anlehnung an die dortigen Anfänge der NSDAP.
Das Motiv der Tat könnte laut Polizei in dem Ende der erst seit August 2012 bestehenden Beziehung liegen. Am Abend des 21. November sei es zu ersten Tätlichkeiten gekommen, wobei der 35-Jährige seiner Lebensgefährtin ein Glas und eine Plastikschachtel mit Pralinen an den Kopf geworfen haben soll. Die 37-Jährige sei zunächst zu einem Nachbarn geflüchtet, dann aber nach einem Telefonat mit dem 35-Jährigen in die Wohnung zurückgekehrt.
Eingesperrt und geschlagen?
Festnahme, Verhaftung, Gewahrsam
Zwischen Festnahme, Verhaftung und Gewahrsam gibt es große Unterschiede.
Vorläufig festnehmen darf jeder, wenn er einen Täter auf frischer Tat ertappt, dieser auf der Flucht ist, und die Identität des Täters nicht anders festgestellt werden kann.
Auch Polizisten und Staatsanwaltschaft dürfen vorläufig festnehmen, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls vorliegen und außerdem Gefahr im Verzug ist.
Geregelt ist die vorläufige Festnahme in § 127 StPO, dem sogenannten "Jedermann-Paragraf".
Eine Festnahme ist nur zeitlich begrenzt möglich. Ein Festgenommener muss "unverzüglich", spätestens bis zum Ablauf des folgenden Tages, dem Haftrichter vorgeführt werden. Dieser entscheidet dann, ob Haftbefehl erlassen wird oder die Freilassung erfolgt.
Nicht verwechseln darf man die Festnahme mit der Verhaftung.
Von einer Verhaftung spricht man dann, wenn ein Richter Haftbefehl gegen den Betroffenen erlassen hat.
Ein Haftgrund liegt vor bei Flucht, Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr, oder Wiederholungsgefahr.
Verhaften dürfen in Deutschland nur Polizei- oder Justizbeamte, Gerichtsvollzieher und Rechtspfleger.
Etwas ganz anderes als Festnahme oder Verhaftung ist die sogenannte Ingewahrsamnahme.
Von einer Ingewahrsamnahme spricht man, wenn Polizisten eine Person in die Haftzelle bringen, festhalten oder einfach nur auffordern, einen bestimmten Ort nicht zu verlassen.
In Gewahrsam nimmt man Menschen, um zum Beispiel die öffentliche Sicherheit und Ordnung herzustellen. Beispiel: Ein Betrunkener randaliert.
In den Morgenstunden des 22. November wollte die 37-Jährige die Wohnung wieder verlassen. Sie soll jedoch von ihrem Lebensgefährten daran gehindert worden sein, indem er laut Polizei die Tür versperrte und sie in das Schlafzimmer drängte. Dort soll er ihr die Kleider vom Leib gerissen und sie mehrfach vergewaltigt haben.
Ermittlungsrichter erließ Haftbefehl
Da der Beschuldigte soll 37-Jährige als seine „Sklavin“ und „Schlampe“ bezeichnet haben. Erst in den Mittagsstunden sei es der 37-Jährigen gelungen, die Wohnung zu verlassen. Der zuständige Ermittlungsrichter erließ Haftbefehl gegen den Verdächtigen, den die Polizei bereits fassen konnte. stni