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München: Klage auf Videoübertragung des NSU-Prozesses in Nebenraum erfolglos

München

Klage auf Videoübertragung des NSU-Prozesses in Nebenraum erfolglos

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    Das NSU-Verfahren wird nicht per Video in einen zweiten Gerichtssaal übertragen. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.
    Das NSU-Verfahren wird nicht per Video in einen zweiten Gerichtssaal übertragen. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Foto: Andreas Gebert (dpa)

    Die Karlsruher Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Die Begründung entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen, die Beschwerde sei deshalb unzulässig, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Der NSU-Prozess soll am 6. Mai in München beginnen.

    Die Angeklagten im NSU-Prozess

    Das sind die Beschuldigten im Münchner NSU-Prozess:

    Beate Zschäpe: Sie tauchte 1998 gemeinsam mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt unter, um einer drohenden Festnahme zu entgehen. Die drei Neonazis aus dem thüringischen Jena gründeten eine Terrorgruppe und nannten sich spätestens ab 2001 Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).

    Ralf Wohlleben: Der ehemalige Thüringer NPD-Funktionär mit Kontakten zur militanten Kameradschaftsszene soll Waffen für das Trio organisiert haben. Der 40-Jährige wurde am 29. November 2011 verhaftet. Nach Ansicht der Ermittler wusste er von den Verbrechen - er ist wegen Beihilfe zum Mord angeklagt.

    Carsten S.: Der 35-Jährige hat gestanden, den Untergetauchten eine Pistole mit Schalldämpfer geliefert zu haben. Er ist wie Wohlleben wegen Beihilfe zum Mord angeklagt.

    Andre E.: Der gelernte Maurer (35) war seit dem Untertauchen 1998 einer der wichtigsten Vertrauten des Trios und soll die mutmaßlichen Rechtsterroristen zusammen mit seiner Frau regelmäßig besucht haben. E. ist als mutmaßlicher Unterstützer der Gruppe angeklagt.

    Holger G.: Der 40-Jährige gehörte wie Wohlleben und die drei Untergetauchten zur Jenaer Kameradschaft. Er zog 1997 nach Niedersachsen um. G. spendete Geld, transportierte einmal eine Waffe nach Zwickau und traf sich mehrfach mit dem Trio. Auch G. ist als mutmaßlicher Unterstützer der Gruppe angeklagt.

    In dem Beschluss des Gerichts heißt es, die Beschwerdeführer hätten nicht ausreichend dargelegt, warum sie selbst unmittelbar in Grundrechten verletzt sein könnten. "Sie machen nicht geltend, selbst an einer Teilnahme an der Hauptverhandlung gehindert zu sein, sondern argumentieren ausschließlich mit dem öffentlichen Informationsinteresse und machen sich damit zu Sachwaltern der Allgemeinheit." Eine Beschwerdebefugnis sei also nicht ersichtlich.

    Die Nebenkläger hatten angesichts des erwarteten Zuschauer- und Medienansturms auf den Prozess erzwingen wollen, dass das Verfahren in einen Nebenraum übertragen wird - was das Oberlandesgericht nicht geplant hat. Im Saal selbst gibt es nur rund 100 Plätze für Medien und Zuschauer. dpa

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