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München/Kaufbeuren: Trunkenheitsfahrt: Bewährungsstrafe für Abgeordneten Bernhard Pohl

München/Kaufbeuren

Trunkenheitsfahrt: Bewährungsstrafe für Abgeordneten Bernhard Pohl

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    Der Landtagsabgeordnete Bernhard Pohl (Freie Wähler)  vor Prozessbeginn im Verhandlungssaal.
    Der Landtagsabgeordnete Bernhard Pohl (Freie Wähler) vor Prozessbeginn im Verhandlungssaal. Foto: Sven Hoppe, dpa

    Der Allgäuer Landtagsabgeordnete Bernhard Pohl (Freie Wähler) ist wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Münchner Amtsgericht verhängte zudem eine Geldauflage von 15.000 Euro, die der Politiker an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen muss. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

    Die Bewährungszeit für Pohl wurde auf drei Jahre festgelegt. Darüber hinaus muss der Kaufbeurer seinen Führerschein für zwei Jahre abgeben. Pohl hatte allerdings bereits erklärt, die drei Jahre bis zum Ende der Legislaturperiode freiwillig nicht mehr Auto fahren zu wollen. Nach eigenen Angaben hat sich der 51-Jährige darüber hinaus in eine verkehrspsychologische Behandlung begeben.

    Bernhard Pohl: "Es wird nie mehr passieren"

    Das Münchner Amtsgericht begründete die vergleichsweise hohe Strafe am Donnerstag mit Pohls einschlägigem Vorstrafenregister. Der Allgäuer Politiker ist bereits viermal wegen Verkehrsdelikten aktenkundig, darunter eine Fall der fahrlässigen Tötung. 2006 hatte Pohl einen Unfall auf der A96 im Unterallgäu verursacht, bei dem ein 53-Jähriger Mann ums Leben kam und dessen Frau schwer verletzt wurde. Pohl selbst räumte am Donnerstag alle Vorwürfe ein und gab sich geläutert: "Es ist ein schlimmes, einmaliges Erlebnis, für das ich verantwortlich war. (...) Ich habe nicht Pech gehabt. Ich habe Glück gehabt, denn es hätte ja auch etwas Schlimmes passieren können."

    Wie mehrfach berichtet, war der Kaufbeurer Ende Juli nach dem Sommerempfang des Bayerischen Landtags auf Schloss Schleißheim betrunken Auto gefahren und von einer Polizeistreife in München angehalten worden. Eine Blutalkoholprobe ergab einen Wert von 1,29.

    Politisch hatte der Vorfall bereits erhebliche Konsequenzen. Seine Ämter als schwäbischer Bezirksvorsitzender und Fraktionsvize der Freien Wähler im Landtag lässt Pohl aktuell ruhen. Es ist eher unwahrscheinlich, dass er sie nach diesem Urteil wieder wird aufnehmen können.

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