Im Dezember 2018 hatte das Verwaltungsgericht München entschieden, dass Airbnb der Stadt München die Namen und Adressen von Anbietern illegal genutzter Ferienwohnungen preisgeben müsse.
Wer seine private Wohnung mehr als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung vermietet, begeht in München nämlich eine Ordnungswidrigkeit und kann in schweren Fällen mit bis zu 500.000 Euro Bußgeld zur Kasse gebeten werden. Dabei geht es um Zweckentfremdung, weil der im Stadtgebiet knappe Wohnraum gewerblich genutzt wird.
Der US-Konzern airbnb wollte dieses Urteil nicht hinnehmen - und tatsächlich: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat jetzt die Berufung von Airbnb gegen die Entscheidung zugelassen. Damit landet der Fall nun in der nächsten Instanz.
Seit Jahren ärgert sich das Münchner Sozialreferat, weil durch die Zweckentfremdung dringend notwendiger Wohnraum in der Millionenstadt fehle. 2017 sind nach Angaben der Behörde 298 bis dahin zweckentfremdete Wohnungen wieder dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt worden - sie sind also wieder von dauerhaften Mietern bewohnt.
Städte versuchen, gegen illegale Ferienvermietungen vorzugehen
Das bayerische Zweckentfremdungsgesetz hatte der Landtag im Juli 2017 beschlossen. Daraufhin passte München als einzige Stadt im Freistaat seine Satzung an, erhöhte die Bußgelder und forderte Airbnb auf, Daten zu den Gastgebern preiszugeben.
Auch die Millionenstädte Berlin und Hamburg versuchen, mit Maßnahmen und Bußgeldern gegen Zweckentfremdung vorzugehen. So sollen dort nur noch registrierte Nutzer ihre Wohnungen auf Airbnb anbieten dürfen. Seit der Einführung von Bußgeldern vor einem Jahr kamen in Berlin so mehr als 1,5 Millionen Euro zusammen. Mehr als 250 Gastgeber waren betroffen, vor allem in den Innenstadtbezirken.
In Augsburg wird es wie berichtet weiterhin keine sogenannte Zweckentfremdungssatzung geben. Ein Antrag der Grünen, eine solche Satzung einzuführen, wurde im Juli im zuständigen Wohnungsausschuss des Stadtrates abgelehnt – CSU und Pro Augsburg waren dagegen, SPD, Grüne und Alexander Süßmair (parteilos) dafür. Bei Stimmengleichheit lief es auf eine Ablehnung hinaus.(AZ, dpa)