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München: Gericht entscheidet, ob Anwälte auch ohne Robe auftreten dürfen

München

Gericht entscheidet, ob Anwälte auch ohne Robe auftreten dürfen

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    Anwalt Norman Synek aus München klagt gegen den Freistaat.
    Anwalt Norman Synek aus München klagt gegen den Freistaat. Foto: Jens Noll

    Das Oberlandesgericht München hat am Donnerstag um 13.00 Uhr die Frage zu klären, ob ein Rechtsanwalt auch ohne Robe als Anwalt auftreten darf.Rechtsanwalt Norman Synek aus München hat einen Augsburger Richter wegen Amtspflichtverletzung verklagt. Er war vergangenes Jahr in einem Zivilprozess vor dem Augsburger Amtsgericht ohne Robe erschienen. Der

    Synek verlangte daraufhin Schadenersatz vom Freistaat Bayern - 770,50 Euro nebst Zinsen. Er machte Fahrtkosten und einen Verdienstausfall von drei Stunden geltend, da er unverrichteter Dinge wieder die Heimreise antreten musste. Das Landgericht Augsburg allerdings wies seine Klage heute ab. Es entspreche dem Gewohnheitsrecht, dass Anwälte vor den Gerichten eine Robe tragen müssten, so die Kammer. Zwar gebe es an den Amtsgerichten im Gegensatz zum Landgericht keinen Anwaltszwang; umso wichtiger sei es, dass gerade vor Amtsgerichten "Rechtsanwälte durch das Tragen einer Robe als Organe der Rechtspflege kenntlich gemacht" werden.

    Keine Berufspflicht zum Erscheinen in Robe

    Roben sind die übliche Standestracht von Richtern, Staats- und Rechtsanwälten in den deutschen Gerichtssälen. Dies ist in der bundeseinheitlichen Berufsordnung der Anwälte so festgelegt. In Paragraf 20 heißt es: "Der Rechtsanwalt trägt vor Gericht als Berufstracht die Robe, soweit das üblich ist." Einschränkend folgt dann: "Eine Berufspflicht zum Erscheinen in Robe besteht beim Amtsgericht in Zivilsachen nicht." Unter den Juristen wird die Kleiderordnung unterschiedlich gesehen und interpretiert. Mitunter gibt es in den einzelnen Bundesländern abweichende Vorschriften auch dazu, was unter der Robe zu tragen ist.

    Dass die anwaltliche Kleiderordnung zu einem Prozess führt, ist kein Einzelfall. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) München 2006, dass Anwälte bei pa/lby

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