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München: Fußfessel-Prozess: Staatsanwalt fordert erneut Sicherungsverwahrung

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Fußfessel-Prozess: Staatsanwalt fordert erneut Sicherungsverwahrung

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    Ein 42-Jähriger missbrauchte trotz seiner Fußfessel ein Mädchen. Die Staatsanwaltschaft fordert die erneute Sicherungsverwahrung.
    Ein 42-Jähriger missbrauchte trotz seiner Fußfessel ein Mädchen. Die Staatsanwaltschaft fordert die erneute Sicherungsverwahrung. Foto: Alexander Kaya

    Die Staatsanwaltschaft in München fordert im sogenannten Fußfessel-Prozess drei Jahre und acht Monate Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Der 42-Jährige habe nur drei Monate nach seiner Entlassung aus der Sicherungsverwahrung ein siebenjähriges Mädchen missbraucht, sagte Anklagevertreter Martin Engl vor dem Landgericht. Die Verteidigung plädierte auf höchstens 22 Monate Haft. Das Urteil soll am Montag verkündet werden.

    Mann 1999 wegen Missbrauch seiner Stieftochter verurteilt

    Der Mann war 1999 wegen Missbrauchs seiner Stieftochter zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Im Januar 2012 wurde er aus der Sicherungsverwahrung entlassen, musste aber elektronische Fußfesseln in "ständig betriebsbereitem Zustand" tragen und durfte sich Kindern nicht nähern.

    Die Anklage wirft ihm erneuten Missbrauch im April 2012 vor. Der Angeklagte gab zu, dass er das siebenjährige Kind nachts in seinem Zimmer an Brust und Po berührt habe. Er behauptete, die Mutter des Kindes habe ihm von dessen Missbrauch durch den leiblichen Vater berichtet. Das habe er durch sein Vorgehen nachprüfen wollen.

    Gericht fordert erneute Sicherungsverwahrung

    "Das ist völliger Unsinn!" sagte der Staatsanwalt. Eine sexuelle Verfehlung des Vaters habe es nicht gegeben. Der Angeklagte habe das Kind für das Opfer eines Missbrauchs gehalten, und das habe ihn "fasziniert und erregt" - er habe also mit sexueller Motivation gehandelt und nicht in der Absicht, dem Kind zu helfen. Sachverständige und Zeugen hätten in dem achtmonatigen Prozess ein äußerst genaues Bild des Mannes gezeichnet.

    Die beiden Verteidiger Adam Ahmed und Alexander Eckstein sprachen sich in ihrem Plädoyer gegen eine erneute Sicherungsverwahrung aus. Sie hielten Einzelstrafen von 18 Monaten für den Missbrauch und vier Monaten für die Auflagenverstöße für ausreichend. Das Gericht will sein Urteil am Montag um 13 Uhr verkünden. dpa/AZ

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