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München: Fußfessel-Prozess: Rückfälliger Sexualstraftäter muss in Haft

München

Fußfessel-Prozess: Rückfälliger Sexualstraftäter muss in Haft

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    Das Münchner Landgericht hat einen rückfälligen Sexualstraftäter wegen Kindesmissbrauchs zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Der 42 Jahre alte Angeklagte war bayernweit der erste Täter, der 2012 aus der Sicherungsverwahrung in elektronischen Fußfesseln entlassen worden war. (Symbolbild)
    Das Münchner Landgericht hat einen rückfälligen Sexualstraftäter wegen Kindesmissbrauchs zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Der 42 Jahre alte Angeklagte war bayernweit der erste Täter, der 2012 aus der Sicherungsverwahrung in elektronischen Fußfesseln entlassen worden war. (Symbolbild) Foto: Alexander Kaya

    Im sogenannten Fußfessel-Prozess hat das Münchner Landgericht am Montag einen rückfälligen Sexualstraftäter wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Außerdem muss der Mann wieder in Sicherungsverwahrung.

    Der 42 Jahre alte Angeklagte war bayernweit der erste Täter, der 2012 aus der Sicherungsverwahrung in elektronischen Fußfesseln entlassen worden war. Er hat nur drei Monate danach ein siebenjähriges Mädchen missbraucht. (dpa/lby/AZ)

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