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München: Betrunken am Steuer: Polizei stoppt Allgäuer Abgeordneten Pohl

München

Betrunken am Steuer: Polizei stoppt Allgäuer Abgeordneten Pohl

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    Der Allgäuer Landtagsabgeordnete Bernhard Pohl (Freie Wähler) hat nach einem Verkehrsvergehen erneut Ärger mit der Justiz.
    Der Allgäuer Landtagsabgeordnete Bernhard Pohl (Freie Wähler) hat nach einem Verkehrsvergehen erneut Ärger mit der Justiz. Foto: Mathias Wild

    Der Allgäuer Landtagsabgeordnete Bernhard Pohl (Freie Wähler) hat nach einem Verkehrsdelikt erneut Ärger mit der Justiz. Der 50-Jährige, der stellvertretender Fraktionsvorsitzender seiner Partei im Landtag ist, wurde in der Nacht auf Mittwoch in München mit seinem Auto betrunken von der Polizei angehalten.

    Pohl hat die Alkoholfahrt selbst eingeräumt. In einer am Freitag von der Landtagsfraktion versendeten Erklärung heißt es: „Ja, es stimmt, dass ich in der Nacht zum vergangenen Mittwoch von der Polizei alkoholisiert in meinem Auto angetroffen wurde. Ich bedauere dies zutiefst und möchte mich für mein Fehlverhalten entschuldigen. Dieser Vorfall ist mir eine Lehre fürs Leben und wird sich nicht mehr wiederholen.“ Zu weiteren Details wollte er sich im Gespräch mit unserer Redaktion nicht äußern.

    Kontrolle auf dem Rückweg vom Sommerfest des Landtags

    Pohl hatte zuvor den Sommerempfang des Bayerischen Landtags auf Schloss Schleißheim besucht. Auf dem Rückweg nach München war einer Polizeistreife offenbar die unsichere Fahrweise des Kaufbeurers aufgefallen.

    Wie hoch der Alkoholwert des Landtagsabgeordneten war, ist unklar. Beim Polizeipräsidium in München und der Staatsanwaltschaft München I  wollte man den Vorfall nicht kommentieren. Offenbar musste Pohl aber eine Blutprobe und auch seinen Führerschein abgeben.

    Nicht das erste Verkehrsvergehen von Pohl

    Für Pohl könnte der Vorfall schwerwiegende juristische Konsequenzen haben, denn es ist nicht das erste Verkehrsdelikt des Rechtsanwalts. Bereits 2011 hatte der Rechtsausschuss des Landtags seine strafrechtliche Immunität aufgehoben. Grund: Pohl hatte bei der Befragung zu zwei Verkehrsordnungswidrigkeiten aus dem Jahr 2009 - einmal war er nach eigenen Angaben zu schnell unterwegs gewesen, einmal einem Vordermann zu nah aufgefahren - jeweils einen Bekannten als Fahrer angegeben. Tatsächlich aber war er aber selbst am Steuer gesessen. 

    Pohl korrigierte die Angaben, als er mit den Polizeifotos konfrontiert wurde. "Ich weiß, dass es ein Fehler war, und ich stehe dazu", sagte er damals. Die Staatsanwaltschaft ermittelte dennoch wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung in zwei Fällen. Pohl wurde verurteilt. Über die Höhe der Geldstrafe ist nichts bekannt. Außerdem musste sich Pohl in einem anwaltsgerichtlichen Verfahren verantworten, das nach Informationen unserer Redaktion in erster Instanz mit einer "empfindlichen Strafe" endete.

    In Kaufbeuren ist Pohls Hang zu rasantem Fahrverhalten kein Geheimnis. Nach dem erneuten Vorfall droht dem Politiker nun ein langes Fahrverbot - unter Umständen sogar der "Idiotentest".

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