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München: Bayerisches Gericht erlaubt das Schächten von Schafen

München

Bayerisches Gericht erlaubt das Schächten von Schafen

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    Bayerisches Gericht erlaubt das Schächten von Schafen
    Bayerisches Gericht erlaubt das Schächten von Schafen Foto: dpa

    Ein Metzger, der für ein muslimisches Opferfest Schafe nach dem umstrittenen Ritus des Schächtens schlachten wollte, kann sich auf das Grundrecht der Religionsfreiheit berufen. Das geht aus einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) hervor. Die Richter entschieden, dass dem Kläger das Schlachten ohne vorherige Betäubung aus religiösen Gründen in begrenztem Umfang hätte gestattet werden müssen.

    Der Metzger hatte die nach Tierschutzrecht erforderliche Genehmigung zum Schächten von 100 bis 200 Schafen beantragt, erhielt vom zuständigen Landratsamt - anders als in Vorjahren - aber keine Genehmigung. In erster Instanz bestätigte das Verwaltungsgericht diese Absage, da die Genehmigung aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht erteilt werden könne. Vielmehr sollte der Kläger auf die Möglichkeit einer Elektro-Kurzzeitbetäubung verwiesen werden. Beim Schächten wird den Tieren ohne Betäubung die Halsschlagader geöffnet und sie bluten aus.

    Der BayVGH sah das nun anders und entschied, dass der Mann zumindest 100 Schafe hätte schächten dürfen. Die Genehmigung hätte ihm aus religiösen Gründen erteilt werden müssen. Zugleich stellte der Verwaltungsgerichtshof aber Fehler im Antrag des Klägers fest: Er habe nicht dargelegt, dass sein Schlachtbetrieb über die entsprechenden Kapazitäten verfüge. Das BayVGH-Urteil ist noch nicht rechtskräftig.  dpa/lby

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