Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

München: Bayerischer Landtag will Infektionsschutzgesetz beschließen

München

Bayerischer Landtag will Infektionsschutzgesetz beschließen

    • |
    Der Bayerische Landtag in München will an diesem Mittwoch ein neues Infektionsschutzgesetz verabschieden.
    Der Bayerische Landtag in München will an diesem Mittwoch ein neues Infektionsschutzgesetz verabschieden. Foto: Matthias Balk, dpa

    Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus soll an diesem Mittwoch (ab 10.00 Uhr) ein neues bayerisches Infektionsschutzgesetz im Landtag beschlossen werden. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Staatsregierung deutlich umfassendere Befugnisse im Kampf gegen die Corona-Krise bekommen soll: Sie kann dann einen "Gesundheitsnotstand" ausrufen. Beschlagnahmungen von medizinischem Material und der Zugriff auf medizinisches und pflegerisches Personal werden dann erleichtert.

    Infektionsschutzgesetz: Alle Fraktionen tragen den Gesetzentwurf mit

    Hinzu kommt nun noch eine spezielle gesetzliche Regelung, um die Kommunal-Stichwahlen am kommenden Sonntag, die wegen der Corona-Krise nur per Briefwahl durchgeführt werden, hundertprozentig rechtssicher zu machen. Dies wird nun mit einer Ergänzung im entsprechenden Gesetz explizit klargestellt, damit die Wahl deshalb nicht anfechtbar ist.

    Eine Besonderheit ist, dass alle Fraktionen den Gesetzentwurf mittragen. Der Landtag setzte aber beispielsweise durch, dass das Parlament die Letzt-Kontrolle behält: Die Staatsregierung kann zwar rasch handeln und den "Gesundheitsnotstand" mit allen Konsequenzen ausrufen. Doch der Landtag soll jederzeit die sofortige Aufhebung dieses Notstands verlangen können. Zudem setzte die Opposition durch, dass das Gesetz bis Jahresende befristet wird. Dann muss noch einmal neu entschieden werden, ob es bleibt, geändert wird oder ausläuft. (dpa)

    Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden