Im Prozess gegen den Waffenlieferanten des Amokläufers von München hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von sieben Jahren und zwei Monaten gefordert. Philipp K. habe sich der fahrlässigen Tötung in neun Fällen und der fahrlässigen Körperverletzung in fünf Fällen schuldig gemacht, erklärte die Staatsanwaltschaft München I am Mittwoch in ihrem Plädoyer. Außerdem habe er gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen.
Amoklauf am OEZ - Angeklagter gestand Verkauf der Waffen
Der Amokläufer David S. hatte am 22. Juli 2016 am Münchener Olympia-Einkaufszentrum neun Menschen und anschließend sich selbst erschossen. Fünf weitere Menschen wurden durch die Schüsse verletzt. Während des Prozesses gestand Philipp K., dem 18-Jährigen die Tatwaffen, eine Pistole vom Typ Glock 17, und mehr als 550 Schuss Munition verkauft zu haben.
"Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft München I musste der Waffenverkäufer aufgrund der Umstände des Waffenverkaufs (Kontakt über das Darknet, jugendliches Alter des Käufers, erhebliche Mengen an Munition) davon ausgehen, dass mit der verkauften Waffe geschossen wird und dadurch Menschen verletzt oder getötet werden können", erklärte die Anklagebehörde am Mittwoch in einer Pressemitteilung zu ihrem Plädoyer.
Staatsanwaltschaft fordert sieben Jahre Haft für Waffenhändler
Der Beihilfe zum Mord habe sich K. aber nicht strafbar gemacht, erklärte die Staatsanwaltschaft. "Eine Beihilfe setzt nämlich voraus, dass man die Tat, an der man sich beteiligt, zumindest in Grundzügen kennt." Dafür hätten sich aber keine ausreichenden Anhaltspunkte ergeben. Während des Prozesses hatte K. erklärt, hätte er Anzeichen für die Pläne eines Amoklaufs und für die psychische Erkrankung von David S. gehabt, hätte er ihm "diese Waffe niemals verkauft".
Der Amoklauf hatte die bayerische Landeshauptstadt damals für Stunden in einen Ausnahmezustand versetzt. Die Polizei löste zwischenzeitlich Terroralarm aus. (AFP)