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München: Afghanin zur Prostitution gezwungen: Angeklagtes Paar verurteilt

München

Afghanin zur Prostitution gezwungen: Angeklagtes Paar verurteilt

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    Weil sie eine Frau aus Berlin monatelang zur Prostitution gezwungen haben sollen, mussten sich ein Mann und eine Frau vor dem Landgericht München verantworten.
    Weil sie eine Frau aus Berlin monatelang zur Prostitution gezwungen haben sollen, mussten sich ein Mann und eine Frau vor dem Landgericht München verantworten. Foto: Matthias Balk, dpa (Symbol)

    Als die junge Frau Ende 2017 von Berlin nach München reist, glaubt sie, in der bayerischen Landeshauptstadt ihren zukünftigen Ehemann zu treffen. So hatte ihr es der heute 28-jährige Angeklagte in einem Online-Chat versprochen. Doch statt der Ehe erwarteten die heute 27-jährige Afghanin sexuelle Gewalt, Drohungen und Zwangsprostitution.

    Vor dem Landgericht München I ist das Täterpaar am Dienstag unter anderem wegen schwerer Zwangsprostitution zu jeweils drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Die Verurteilten stammen ebenfalls aus Afghanistan

    Frau zur Prostitution gezwungen: Paar setzte das Opfer unter Druck

    Über den Prozess sagte der Richter, er sei "ungewöhnlich und schwierig gewesen". Auch deshalb, weil das Opfer nur zögerlich ausgesagt habe. In der Urteilsbegründung versuchte das Gericht zu rekonstruieren, warum die Frau nicht früher zur Polizei ging. 

    Der Mann hatte dem späteren Opfer die Ehe versprochen, seine heute 29-jährige Verlobte gab sich als seine Schwester aus. Kurz nach der Ankunft des Opfers in München kam es zum Geschlechtsverkehr mit dem Mann. Das Gericht wertete dies als sexuellen Übergriff.

    Täter drohten, der Frau den Kopf abzuschneiden

    Mit der verlorenen Jungfräulichkeit und weiteren Drohungen setzte das Paar die Frau anschließend derart unter Druck, dass sie sich schließlich prostituierte. Einmal drohte das Duo, der Frau den Kopf abzuschneiden und ihn an die Eltern zu schicken. Die junge Afghanin hatte dem nichts entgegenzusetzen - "sie ist eine sehr schüchterne und zurückhaltende Persönlichkeit", sagte der Richter. 

    Im März 2018 fand die heute 27-Jährige schließlich doch die Kraft, zur Polizei zu gehen. Begleitet wurde sie dabei von einem Freier. Bei der Urteilsverkündung ist sie nicht dabei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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