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München: 14-Jähriger stirbt bei Raser-Unfall: Fahrer hatte wohl Alkohol getrunken

München

14-Jähriger stirbt bei Raser-Unfall: Fahrer hatte wohl Alkohol getrunken

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    Der Unfall-Wagen des 34-jährigen Rasers: Die Polizei München fahndete mit 15 Streifenwagen nach dem Fahrer. Mittlerweile wurde ein Haftbefehl wegen Mordes erlassen.
    Der Unfall-Wagen des 34-jährigen Rasers: Die Polizei München fahndete mit 15 Streifenwagen nach dem Fahrer. Mittlerweile wurde ein Haftbefehl wegen Mordes erlassen. Foto: Sven Hoppe, dpa

    Es sind dramatische Szenen, die sich in der Nacht zum Samstag auf der Fürstenrieder Straße in München abspielen. Ein BMW-Fahrer macht auf der Landsberger Straße ein verbotenes Wendemanöver und fährt über eine durchgezogene Linie. Eine Polizeistreife beobachtet das und will das Auto stoppen. Doch der Mann gibt Vollgas und startet zu einer Amokfahrt. Am Ende ist ein 14-Jähriger Junge tot und ein 16-jähriges Mädchen schwer verletzt.

    Es ist wieder einer dieser Raser-Fälle, die sich in der letzten Zeit zu häufen scheinen. Und die für viele Diskussionen sorgen, wie die Täter bestraft werden sollen. Erst in der vergangenen Woche hat das Landgericht Stuttgart zum ersten Mal in Deutschland jemanden wegen „Verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge“ verurteilt. Ein 21 Jahre alter Mann muss fünf Jahre in Haft, weil er zwei Menschen in der Stuttgarter Innenstadt totgefahren hat. Einen Mörder sah das Gericht in ihm nicht, obwohl die Staatsanwaltschaft ihn wegen Mordes angeklagt hatte.

    Raser-Unfall in München: Haftbefehl wegen Mordes

    Wie wird das eines Tages das Münchner Landgericht sehen, wenn Victor B., 34, auf der Anklagebank sitzt? Am Sonntag hat ein Untersuchungsrichter Haftbefehl wegen Mordes und versuchten Mordes gegen den Amokfahrer erlassen. Der Richter geht also davon aus, dass der Autofahrer den Tod anderer Menschen zumindest in Kauf genommen hat, als er vor der Polizei flüchtete.

    Nach seinem Wendemanöver raste Victor B. laut Polizei kurz vor Mitternacht mit mehr als 100 Stundenkilometern als Geisterfahrer auf der Fürstenrieder Straße. Er missachtete mehrere rote Ampeln. Eine Verfolgung innerhalb der Stadt wäre derart riskant gewesen, dass die Polizei darauf verzichtete und stattdessen Verstärkung anforderte.

    14-Jähriger wurde in München rund 20 Meter durch die Luft geschleudert

    Wenig später sah die Besatzung eines hinzugekommenen Streifenwagens schon die Jugendlichen auf der Straße liegen. Die Beamten hätten sofort Erste Hilfe geleistet. Der 14-Jährige sei frontal von dem BMW erwischt und nach dem Aufprall etwa 20 Meter durch die Luft geflogen und lebensgefährlich verletzt worden. Die 16-Jährige erlitt mehrere Knochenbrüche. Zwei weitere 15 und 16 Jahre alte Jugendliche aus der Gruppe erlitten einen Schock. Die Jugendlichen hatten eine Fußgängerampel bei Grün überquert. Victor B. kümmerte sich nicht weiter um die Jugendlichen. Der 14-Jährige starb wenig später im Krankenhaus.

    Victor B. raste einfach weiter. Ein 29 Jahre alter Autofahrer habe ihm nur knapp ausweichen können und sei gegen eine Litfaßsäule geprallt, sagte der Polizeisprecher. Mehr als 15 Streifen fahndeten nach Victor B. Kurze Zeit später habe der 34-Jährige sein Bild war B. betrunken. Der Mann aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ist bei dem Unfall selbst verletzt worden und lag am Sonntag noch im Krankenhaus.

    34-Jähriger hatte wohl Alkohol getrunken

    Zu seinem eigenen Schutz sei der Raser am Montag kurzfristig in die Psychiatrie verlegt worden, sagte Staatsanwältin Anne Leiding am Montag. Diese habe er aber bereist wieder verlassen.

    Ob er derzeit in einem Krankenhaus oder in einem Gefängnis untergebracht ist, blieb zunächst unklar. Zum Grad seiner Verletzungen machten die Behörden keine Angaben.

    Wie die Polizei ebenfalls am Montag mitteilte, hatte der Autofahrer offenbar Alkohol getrunken. Es sei

    Mordurteil wegen Raserei erstmals 2017 gefällt

    Das deutschlandweit erste Mordurteil wegen Raserei kassierte der Bundesgerichtshof im Februar 2017. Die Richter sahen den bedingten Tötungsvorsatz bei den beiden Angeklagten nach einem tödlichen Autorennen in Berlin nicht ausreichend belegt. Im neu aufgerollten Prozess wurden die Männer im März dann erneut wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Diese Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. (dpa, hogs, AZ)

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