Die Verteidigung des Irakers bezeichnete hingegen den Vorwurf des Mordes als nicht haltbar. Die Anwälte verlangten eine Haftstrafe im "unteren zweistelligen Bereich" wegen Totschlags. Das Urteil soll am kommenden Montag gesprochen werden.
"Ich möchte mich entschuldigen", sagte der Angeklagte, der am Mittwoch 26 Jahre alt wurde, in seinem Schlusswort vor Gericht. Der Iraker hat zugegeben, den 64 Jahre alten Modemacher in der Nacht zum 14. Januar im Streit um bezahlte Sex-Dienste in dessen Haus im Münchner Villenvorort Grünwald erdrosselt zu haben.
Staatsanwalt Kronester sah darin einen Mord und erkannte auch eine "besondere Schwere der Schuld". Damit wäre eine Haftentlassung nach 15 Jahren nicht möglich. Der Angeklagte habe keine Reue gezeigt und auch kein umfassendes und ehrliches Geständnis abgelegt, begründete der Staatsanwalt seine Auffassung. Herisch A. sei zudem voll schuldfähig.
"Es bleiben viele Fragen offen, dies kann nicht zu Lasten des Angeklagten gehen", sagte hingegen Anwalt Jürgen Langer. Dazu zähle das unerklärte Fehlen von Fingerabdrücken an bestimmten Möbelstücken. Moshammers schroffe, provozierende und beleidigende Art habe seinen Mandanten zu der Tat gebracht.
Der Iraker, der zuletzt in einem Schnellrestaurant arbeitete, hatte vor der Tat in einer Spielhalle mehrere hundert Euro verloren. Als Moshammer in der Hauptbahnhofgegend mit seinem Rolls Royce neben ihm stoppte, nach einer Videothek fragte und ihm eine Porno- Videokassette zeigte, witterte er laut Staatsanwalt offenbar eine Chance auf schnelles Geld. "Offensichtlich tat sich für ihn völlig überraschend eine Einnahmequelle auf", sagte Kronester. Deshalb sei der Iraker mit Moshammer zu dessen Haus gefahren. Dort kam es jedoch zu einer Auseinandersetzung um sexuelle Praktiken sowie deren Bezahlung.
Als Moshammer zur Toilette ging, habe Herisch A. damit begonnen, in dem Haus nach Geld zu suchen, sagte der Staatsanwalt. Moshammer habe ihn dabei überrascht, sei wütend geworden und habe mit der Polizei gedroht. Da habe der Angeklagte ihm von hinten ein Elektrokabel vier Mal um den Hals geschlungen und zugezogen. "Es hat keinen Kampf gegeben wie der Angeklagte versucht, glauben zu machen", unterstrich der Staatsanwalt. "Rudolph Moshammer war in der Situation vollkommen wehrlos."
Die Tat sei nicht heimtückisch und aus Habgier begangen worden, argumentierte hingegen der zweite Anwalt des Irakers, Adam Ahmed. Es sei nach wie vor nicht erwiesen, dass es keinen Kampf gegeben habe. "Habgier liegt auch deswegen nicht vor, weil der Angeklagte nach dem Prostitutionsgesetz Anspruch auf Bezahlung gehabt hätte", sagte Ahmed weiter. Viele der rund 50 Zeugen hätten an den acht Prozesstagen nichts Wesentliches beigetragen, sondern vielmehr sich selbst inszeniert.
Moshammers "Doppelgänger" etwa hatte noch in der vergangenen Woche damit aufgewartet, er habe dem Modemacher mindestens zehn junge Männer als Gespielen vermittelt. Nachdem nun wegen Verdachts auf Falschaussage gegen ihn ermittelt wird, verweigerte er am Mittwoch bei seiner erneuten Vernehmung die Aussage. Herisch A. war nicht einmal 48 Stunden nach der Tat festgenommen worden. Die Beamten waren ihm durch einen genetischen Fingerabdruck auf die Spur gekommen, die der Iraker auf dem Tatwerkzeug hinterlassen hatte.