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Mordfall Peggy: Ulvi K. will Millionen vom Freistaat Bayern für zehn Jahre Haft

Mordfall Peggy

Ulvi K. will Millionen vom Freistaat Bayern für zehn Jahre Haft

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    Ulvi K. wurde 2004 wegen Mordes an der kleinen Peggy verurteilt. Die Tat ist bis heute nicht aufgeklärt.
    Ulvi K. wurde 2004 wegen Mordes an der kleinen Peggy verurteilt. Die Tat ist bis heute nicht aufgeklärt. Foto: Peter Roggenthin, dpa/lby

    Der im bis heute unaufgeklärten Mordfall Peggy verurteilte und später freigesprochene Ulvi K. will eine Millionenentschädigung vom Freistaat Bayern. Über seine Anwälte und seine Betreuerin Gudrun Rödel ließ der geistig behinderte 39-Jährige am Dienstag in Kassel eine Amtshaftungsklage gegen den Freistaat ankündigen. Es gehe um Schadensersatzansprüche "in Millionenhöhe", sagte Rechtsanwältin Hanna Henning.

    Ulvi K. wurde 2004 wegen Mordes an Peggy verurteilt

    Die damals neun Jahre alte Peggy aus dem fränkischen Lichtenberg war 2001 auf dem Rückweg von der Schule verschwunden. Erst im Juli dieses Jahres wurde in einem Waldstück nahe ihrem Heimatort im benachbarten Thüringen zufällig ihr Skelett entdeckt. 2004 wurde der Gastwirtssohn Ulvi K. rechtskräftig wegen Mordes verurteilt, zehn Jahre später dann in einem äußerst selten vorkommenden Wiederaufnahmeverfahren endgültig freigesprochen. Bis heute gibt es keinen dringend Tatverdächtigen in dem Fall, eine zunächst spektakulär erscheinende Spur zu dem NSU-Extremisten Uwe Böhnhardt ist wohl auf eine Ermittlungspanne zurückzuführen.

    Betreuerin macht Ex-Ministerpräsident Beckstein Vorwürfe

    Ulvis Betreuerin warf besonders dem damaligen bayerischen Innenminister Günther Beckstein (CSU) vor, während der Ermittlungen durch Druck auf die Polizei "billigend in Kauf genommen" zu haben, dass ein Unschuldiger verurteilt wurde. Rechtsanwältin Henning sagte, es gehe um die "endgültige Rehabilitation" für ihren Mandanten. Außer dem widerlegten Mordvorwurf solle auch der Vorwurf sexueller Übergriffe auf Kinder ausgeräumt werden. Die Millionenforderung begründete Henning damit, dass ihr Mandant "einiges erlitten" habe.

    K. hatte seine Haftstrafe aus dem ersten Mordprozess allerdings nie antreten müssen. Er befand sich wegen des Vorwurfs sexueller Übergriffe auf Kinder seit Ende 2001 in der geschlossenen Psychiatrie. Erst Ende Juli 2015 und damit über ein Jahr nach seinem Freispruch wurde er aus der Psychiatrie entlassen. Seither lebt er in einem Wohnheim für Behinderte. afp

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