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Möbelhaus-Chef: Urteil im Fall Inhofer ist rechtskräftig

Möbelhaus-Chef

Urteil im Fall Inhofer ist rechtskräftig

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    Das Urteil im Prozess gegen die Unternehmensführung von Inhofer ist rechtskräftig.
    Das Urteil im Prozess gegen die Unternehmensführung von Inhofer ist rechtskräftig. Foto: Alexander Kaya

    Das hoch emotional geführte Strafverfahren um die Chefs des Sendener Möbelhauses Inhofer ist am Freitag friedlich zu Ende gegangen. Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat ihre Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zurückgenommen. Das milde Urteil gegen die Möbelhaus-Chefs ist damit rechtskräftig.

    Die Inhofers waren wegen Steuerhinterziehung und Sozialabgabenbetrugs angeklagt. Das Möbelhaus hatte Scheinselbstständige beschäftigt. Es ging um nicht bezahlte Sozialversicherungsbeiträge und Steuern in Höhe von gut 3,3 Millionen Euro. Die Anklage war aber im Laufe der Beweisaufnahme geschrumpft. Staatsanwälte und Richter stritten an fast jedem Verhandlungstag miteinander.

    Das Gericht blieb am Ende deutlich unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafen. Firmengründer August Inhofer, 79, wurde zu elf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er eineinhalb Millionen Euro zahlen. Gegen den Möbelhaus-Geschäftsführer Edgar Inhofer, 50, verhängte das

    Fall Inhofer: Staatsanwaltschaft zieht Revision zurück

    In diesen beiden Fällen legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Sie hatte einen Monat Zeit, ihre Revision zu begründen. Doch stattdessen nimmt sie das Rechtsmittel nun zurück. „Die eingehende Prüfung des umfangreich begründeten Urteils hat keine Rechtsfehler, weder in formeller, noch in materieller Sicht ergeben, die erfolgreich mit einer Revision angegriffen werden könnten“, nennt Sprecher Matthias Nickolai als Grund.

    Eine neue Tatsachenprüfung des Falls Inhofer hätte vor dem BGH nicht stattgefunden. Walter Rubach, Verteidiger von Edgar Inhofer, zeigte sich sehr zufrieden. Ebenso wie der Inhofer-Firmenanwalt, der frühere bayerische Justizminister Alfred Sauter.

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