Das Strafverfahren in der Modellbau-Affäre, das im Jahr 2013 mit umfangreichen Betrugs- und Steuerhinterziehungsvorwürfen gegen die damalige Staatskanzleichefin Christine Haderthauer (CSU) und ihren Ehemann begonnen hatte, endete gestern mit einem vergleichsweise milden Urteil. Der vom Dienst suspendierte Ingolstädter Landgerichtsarzt Hubert Haderthauer, 59, wurde von einer Strafkammer des Landgerichts München wegen Steuerhinterziehung und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 18 900 Euro (270 Tagessätze à 70 Euro) verurteilt.
Das Gericht unter Vorsitz von Rupert Heindl folgte damit in der Sache tendenziell den Forderungen der Staatsanwaltschaft, orientierte sich aber beim Strafmaß weitgehend an den Vorträgen der Verteidiger Haderthauers. Staatsanwalt Achim von Engel hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten zur Bewährung gefordert. Haderthauers Anwälte hatten auf eine niedrige Geldstrafe plädiert. Im Unterschied zur Staatsanwaltschaft sahen sie den Vorwurf des Betrugs im Umfang von fast 50 000 Euro als nicht erwiesen an. Die ihm zur Last gelegte Steuerhinterziehung hatte Haderthauer zum Teil eingeräumt.
Modellbau-Affäre: Geldstrafe für Hubert Haderthauer
Im Zentrum des Verfahrens stand, wie mehrfach berichtet, der Verkauf der Firma Sapor Modelltechnik im Jahr 2008, die ihr Geld mit wertvollen Modellautos verdiente, die in psychiatrischen Anstalten von Insassen hergestellt wurden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Haderthauer beim Verkauf des Unternehmens verschwiegen hatte, dass noch vier Modellautos im Gesamtwert von 60.000 Euro da waren. Zwar glaubten ihm die Richter, dass er mit dem zügigen Verkauf der Firma Schaden von seiner Frau abwenden wollte, die als Staatsministerin wegen der seltsamen Geschäfte ihres Mannes im Blickpunkt der Öffentlichkeit stand. Dennoch habe er dabei noch versucht, einen Vorteil für sich herauszuholen.
Haderthauer hatte im Prozess beteuert, dass nicht er selbst, sondern ein Rechtsanwalt für ihn die Verkaufsverhandlungen geführt habe. Und er hatte behauptet, die Autos schon in den 90er Jahren aus der Firma in sein Privatvermögen übernommen zu haben, ohne allerdings einen Nachweis dafür führen zu können. Seine Verteidiger um Rechtsanwalt Norbert Scharf folgerten daraus, dass kein Betrug vorliegen könne. Richter Heindl aber stellte fest, dass Haderthauer dem Anwalt „zu keinem Zeitpunkt“ gesagt habe, dass es die vier Autos noch gebe. Dass hier noch Werte da sind, sei ihm auch als Laien klar gewesen. Dazu brauche es keinen Steuerberater, sagte der Richter.