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Modellauto-Affäre: Betrugsermittlungen gegen Christine Haderthauer eingestellt

Modellauto-Affäre

Betrugsermittlungen gegen Christine Haderthauer eingestellt

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    Christine Haderthauer trat im September 2014 als Chefin der Staatskanzlei zurück.
    Christine Haderthauer trat im September 2014 als Chefin der Staatskanzlei zurück. Foto: Peter Kneffel, dpa (Archiv)

    Politisch bedeutete die „Modellbau-Affäre“ den Absturz für Christine Haderthauer, doch juristisch kommt die CSU-Politikerin mit einem blauen Auge davon. Die Staatsanwaltschaft München II hat die Ermittlungen wegen Betruges gegen die frühere Staatskanzleichefin eingestellt. Zugleich aber will die Anklagebehörde einen Strafbefehl beantragen.

    Das bestätigte Sprecher Ken Heidenreich am Montag auf Anfrage. Weiter teilte er mit, dass man beim Landtag die Aufhebung von Haderthauers Immunität beantragt habe. Nach ihrem Rücktritt im September vergangenen Jahres ist Haderthauer einfache Landtagsabgeordnete und Ingolstädter Stadträtin.

    Wie Heidenreich erklärte, sei der Verdacht gegen Christine Haderthauer wegen Betruges und auch der Verdacht der Steuerhinterziehung – im Zusammenhang mit dem Verkauf von Modellautos – ausgeräumt. Konkrete Angaben zum angestrebten Erlass eines Strafbefehls machte die Staatsanwaltschaft nicht. Näheres geht aber aus einer Erklärung von Haderthauers Anwalt, dem Augsburger Strafverteidiger Walter Rubach hervor. Darin heißt es: „Wegen eines möglichen Verstosses gegen die Abgabenordnung über ca. 2300 Euro für die Jahre 2007/08 wird meine Mandantin einen angemessenen Strafbefehl akzeptieren, damit das für sie und ihre Familie belastende Verfahren ein Ende nimmt.“

    Anklage gegen Hubert Haderthauer steht kurz bevor

    Was steckt dahinter? Haderthauer hat nach Informationen unserer Zeitung eine Mitarbeitern für ihre politische Arbeit beschäftigt, diese aber über die Firma Sapor Modelltechnik abgerechnet. Die Frau ist ebenfalls Stadträtin in Ingolstadt. Der Schaden ist aber gering, weshalb der Strafbefehl sehr niedrig ausfallen soll. Entscheiden muss darüber das Amtsgericht

    Die Modellbau-Affäre beschäftigt seit einem knappen Jahr auch einen Untersuchungsausschuss im Landtag. Dessen Vorsitzender, der SPD-Rechtsexperte Horst Arnold sagte gestern: „Wenn Frau Haderthauer einen Strafbefehl akzeptiert, ist das ein eindeutiges Schuldeingeständnis einer Straftat“. Der Tatzeitpunkt in den Jahren 2007/2008, also zu einer Zeit, als Haderthauer noch CSU-Generalsekretärin war, zeige nun, dass sie keine Ministerin hätte werden dürfen. Arnold betont: „Falls die Straftat in Zusammenhang mit der Firma Sapor stehen sollte, ist klar, dass Frau Haderthauer entgegen ihrer Beteuerungen nicht bereits 2004 aus der Firma ausgeschieden war. Dann hätte sie das Parlament mit der Unwahrheit bedient.“

    Ein Mörder baute Modelautos für Sapor Modelltechnik

    Die sogenannte Modellbau-Affäre – mit ihren unterschiedlich gelagerten juristischen Problemen – dreht sich im Kern um das Unternehmen Sapor Modelltechnik. An der Firma waren die Haderthauers bis 2008 nacheinander beteiligt gewesen. Für Sapor Modelltechnik hatten unter der Anleitung des verurteilten Dreifachmörders Roland S. psychisch kranke Straftäter über Jahre im Maßregelvollzug exklusive Oldtimer-Modelle hergestellt. Hubert Haderthauer hatte 2008 die Firma an den mit ihm befreundeten Ingolstädter Heinrich S. verkauft.

    Im Mai 2014 hatte der frühere Geschäftspartner der Haderthauers, der Franzose Roger Ponton Betrugsanzeige erstattet. Als Haderthauer 2008 bei Sapor Modelltechnik ausstieg hatte er auch die Anteile Pontons mitverkauft. Der wusste aber zunächst nichts davon und sah zunächst keinen Cent. Später einigte man sich auf einen Vergleich – 20 000 Euro in vier Raten für seine Anteile. Den ließ der 86-jährige Ponton aber im Mai 2014 über seinen Nürnberger Malte Magold anfechten. Er fühlt sich „arglistig getäuscht“, weil ihm „definitiv falsche Angaben zu Umsatz und Ertragswirklichkeit von Sapor Modelltechnik“ gemacht worden seien.

    Anwalt Magold hat in dieser Angelegenheit im September auch eine Zivilklage beim Landgericht Ingolstadt eingericht. Es gehe dabei um gesellschaftsrechtliche Ansprüche und Schadenersatzansprüche seines Mandanten, so Magold. Vorläufig sei die Klage auf eine Höhe von rund 300 000 Euro beziffert.

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