Die Modekette Adler darf weiterhin alte Kleidung aller Marken zurücknehmen, ohne dass sie dafür eine gewerbliche Sammlung anmelden muss. Das entschied das Würzburger Verwaltungsgericht am Dienstag. Das Unternehmen mit Sitz im unterfränkischen Haibach hatte gegen einen entsprechenden Bescheid des Bayerischen Landesamtes für Umwelt geklagt. Dieses hatte die Sammlung alter Kleidung im Sinne der Produktverantwortung anerkannt - allerdings unter der Bedingung, dass Adler nur selbst produzierte Kleidung annimmt. Dieser Passus ist nun aus dem Bescheid gestrichen worden. Das Gericht hat Berufung zugelassen.
Alles beim Alten: Gesetzlich ändert sich nichts
Laut einer Gerichtssprecherin ist die Klage ein Fall mit grundsätzlicher Bedeutung, weil es in dieser Konstellation bislang noch keine Rechtsprechung gab. Für Bekleidungsfirmen, die alte Kleidung gegen Rabatte oder Gutscheine zurücknehmen, bleibt somit vorerst alles beim Alten. "Für Adler und die Modeketten ändert sich nichts, weil dadurch unsere Rechtsauffassung, dass man das ohnehin schon darf, bestätigt wurde", sagte Anwalt Johannes Brinkschmidt nach der Urteilsverkündung.
Der Dachverband Fairwertung kritisierte die Argumentation der Produktverantwortung als künstlich. "Dieses Argument suggeriert: "Ich will mich besonders um das von mir erzeugte Produkt kümmern."", sagte Verbandsgeschäftsführer Andreas Voget. Das Sammelsystem sei als solches aber stattdessen ein Marketinginstrument, um den Verkauf neuer Kleidung ankurbeln zu können.
Textil-Recycling: Eine Tonne Altkleider ist 350 Euro wert
Adler gibt seinen Kunden für die im Geschäft eingesammelte Kleidung Gutscheine im Wert von ein bis drei Euro. Die Klamotten verkauft die Kette dann an das Textil-Recycling-Unternehmen I:, ein Tochterunternehmen der Soex-Gruppe. Diese sortiert eigenen Angaben zufolge jährlich rund 85 000 Tonnen Kleidung im Jahr. Die Sammlungen der Modehäuser hätten daran einen geringen Anteil. Eine Tonne alte Kleidung sei derzeit etwa 350 Euro wert. dpa/lby