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Kommentar: Mildes Urteil gegen Allgäuer Ex-Drogenfahnder ist gerecht

Kommentar

Mildes Urteil gegen Allgäuer Ex-Drogenfahnder ist gerecht

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    Mit der Strafe von sechs Jahren und sechs Monaten kommt der frühere Chef der Allgäuer Drogenfahndung, Armin N.,  vergleichsweise glimpflich davon.
    Mit der Strafe von sechs Jahren und sechs Monaten kommt der frühere Chef der Allgäuer Drogenfahndung, Armin N., vergleichsweise glimpflich davon. Foto: Ralf Lienert

    So sieht er also aus, der juristische Schlussstrich unter den spektakulärsten Kriminalfall der vergangenen Jahre im Allgäu. Mit sechseinhalb Jahren Haft hat das Landgericht Kempten den einst hochkarätigen Drogenfahnder bei weitem nicht mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft.

    Es geht nicht nur um den Besitz von 1,8 Kilo Kokain, sondern auch um Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung – erhebliche Straftaten also.

    Dennoch ist das Urteil aus juristischer Sicht nicht zu kritisieren. Die Kammer hat mit dem frühzeitig vereinbarten „Deal“ zwischen den Hauptbeteiligten einen Weg gewählt, der in heutigen Strafverfahren Standard ist.

    Eine Frage blieb unbeantwortet

    Er trägt dem Opferschutz Rechnung – und das ist gut so. Respekt verdient zudem die Entscheidung der Kammer, die Plädoyers entgegen der Ankündigung fast komplett öffentlich vorzutragen und damit den gesetzlichen Rahmen voll auszuschöpfen.

    Dass der Prozess bei vielen Beobachtern am Ende einen schlechten Beigeschmack hinterlässt, liegt an der entscheidenden Frage des Verfahrens: Woher stammt das Kokain?

    Trotz der intensiven Bemühungen des Gerichts um Aufklärung – eine präzise Antwort auf diese Frage blieb der Prozess schuldig.

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