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Miesbach: Prozess um Miesbacher Sparkassenaffäre hat begonnen

Miesbach

Prozess um Miesbacher Sparkassenaffäre hat begonnen

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    Der Prozess um die Miesbacher Sparkassenaffäre beginnt.
    Der Prozess um die Miesbacher Sparkassenaffäre beginnt. Foto: Matthias Becker (Symbolfoto)

    Mit einstündiger Verzögerung hat am Mittwoch vor dem Landgericht Münchern II der Prozess um die sogenannte Miesbacher Amigo-Affäre begonnen.

    Der einstige Miesbacher CSU-Landrat Jakob Kreidl, der frühere Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse, Georg Bromme und zwei weitere Angeklagte - ein Sparkassenmanager und ein früherer Vorstand der Kreissparkasse - müssen sich wegen Untreue sowie Vorteilsnahme beziehungsweise Vorteilsgewährung verantworten.

    Die Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee soll großzügiges Sponsoring betrieben haben, etwa für eine üppige Geburtstagsfete zu Kreidls 60. Geburtstag sowie zum 70. Geburtstag eines anderen kommunalen Wahlbeamten. Die Sparkasse soll dazu jeweils einen fünfstelligen Betrag beigesteuert haben.

    Bei der Sparkassenaffäre geht es um einen Schaden von 1,25 Millionen Euro

    Ferner geht es um Immobilienkäufe, teure Renovierungen von Amtsräumen im Landratsamt und kostspielige Reisen. Die Ertragslage der Bank habe in der Folge großzügigen Sponsorings und anderer Ausgaben spätestens von 2009 bis 2012 deutlich unter der vergleichbarer Sparkassen gelegen, sagte Staatsanwalt Jürgen Rohrmüller in seiner Anklage. 

    Nach der Sponsoring-Affäre der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee muss sich unter anderem der frühere Landrat Jakob Kreidl CSU vor Gericht verantworten.
    Nach der Sponsoring-Affäre der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee muss sich unter anderem der frühere Landrat Jakob Kreidl CSU vor Gericht verantworten. Foto: Frank Mächler, dpa (Archiv)

    Die Angeklagten sollen ihre Positionen in der Sparkasse oder in der Kommunalpolitik zum eigenen Vorteil ausgenutzt und ihre Pflichten verletzt haben. Die Ermittlungen hatten diverse Verdachtsfälle von Untreue umfasst, mit einem Gesamtschaden von mindestens 1,25 Millionen Euro.

    Bei schwerer Untreue - und die Anklage wertet zumindest einige Fälle so - drohen bis zu zehn Jahr Haft. Das Verfahren ist auf 21 Tage angesetzt, zunächst bis zum 30. Januar. (dpa)

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