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Messerstecherei in München: Prozess gegen U-Bahn-Angreifer wird neu aufgerollt

Messerstecherei in München

Prozess gegen U-Bahn-Angreifer wird neu aufgerollt

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    U-Bahn Schlägerei wird wieder aufgerollt
    U-Bahn Schlägerei wird wieder aufgerollt Foto: dpa

    Im Januar war G. dafür vom Münchner Landgericht wegen versuchten Totschlags zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die Entscheidung über die Strafhöhe wieder auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück ans Landgericht. Der BGH argumentierte, G. habe sein Notwehrrecht mit dem Messerstich in den Hals seines Angreifers zwar eindeutig überschritten, die strafmildernden Umstände seien aber von dem Münchner Gericht nicht ausreichend berücksichtigt worden.

    Laut Anklage war G. mit Freunden im März vergangenen Jahres in der Nähe des U-Bahnhofs Garching auf eine Gruppe Jugendlicher getroffen. Nach einer verbalen Auseinandersetzung hatte ein stark alkoholisierter 17-Jähriger aus dieser Gruppe einem Freund von Sven G. einen Faustschlag verpasst.

    Als der Jugendliche daraufhin auch G. schubste, zog dieser ein kleines Messer und stach ohne Vorwarnung in den Hals des Teenagers. Der Stich verletzte den Angreifer schwer, er konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Anschließend flüchtete G. in seine Wohnung, wo er dann von der Polizei festgenommen wurde.

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