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Memmingen: Vater schlägt Säugling fast tot

Memmingen

Vater schlägt Säugling fast tot

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    Die aktuellen Meldungen der Polizei bei augsburger-allgemeine.de
    Die aktuellen Meldungen der Polizei bei augsburger-allgemeine.de Foto: Alexander Kaya

    Es ist ein Fall, der selbst hart gesottenen Kriminalisten unter die Haut geht: Auf seinen erst fünf Monate alten Bub hat ein 37-jähriger Mann in Memmingen derart eingeschlagen, dass der Säugling mit lebensgefährlichen Verletzungen in eine Spezialklinik geflogen werden musste. Die Mutter, die das Kind schützen wollte, wurde ebenfalls geschlagen und leicht verletzt.

    Die Memminger Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft rekonstruierten gestern das Geschehen. Demnach war der 37-Jährige am Donnerstagabend nach Hause gekommen. In der Wohnung in Memmingen befanden sich seine 29 Jahre alte Partnerin und das gemeinsame Kind. Gegen 21 Uhr schlug der Mann aus bisher nicht geklärten Gründen mehrmals auf den Kopf des Säuglings ein.

    „Das Motiv ist noch unklar“, sagte gestern Polizeisprecher Michael Hämmer. Die Mutter habe versucht, den Übergriff auf den Säugling zu verhindern und sei dabei selbst von dem Mann geschlagen worden. Der Bub erlitt schwerste Kopfverletzungen und musste noch am Abend in eine Spezialklinik geflogen werden. Er wurde am Kopf operiert. Die Mutter musste ebenfalls in einem Krankenhaus behandelt werden.

    Der Vater des Kindes ließ sich noch am Abend in der gemeinsamen Wohnung widerstandslos festnehmen. Er habe die Tat gestanden, berichtet die Polizei.

    Gegen den Mann werde nun wegen eines versuchten Tötungsdelikts ermittelt.

    Ergebnis der Blutentnahme steht noch aus

    War bei der Gewalttat Alkohol im Spiel? „Es wurde eine Blutentnahme durchgeführt, das Ergebnis steht aber noch nicht fest“, berichtet Polizeisprecher Hämmer. Dies gehöre bei derart schwerwiegenden Delikten allerdings zur Routine der Ermittler.

    Der 37-Jährige wurde gestern auf Antrag der Memminger Staatsanwaltschaft dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der Haftbefehl gegen den Mann erließ.

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