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Memmingen: Schüler (15) wegen zwölffachen, versuchten Totschlags angeklagt

Memmingen

Schüler (15) wegen zwölffachen, versuchten Totschlags angeklagt

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    Nach dem Amokalarm an einer Memminger Mittelschule im Mai hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen den 15-Jährigen Schüler erhoben.
    Nach dem Amokalarm an einer Memminger Mittelschule im Mai hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen den 15-Jährigen Schüler erhoben. Foto: dpa/lby (Archiv)

    Dem Schüler, der im Mai an der Memminger Lindenschule einen Amok-Alarm ausgelöst haben soll, wird von der Staatsanwaltschaft unter anderem zwölffacher, versuchter Totschlag vorgeworfen.

    Die Anklage geht davon aus, dass der damals 14-Jährige am Mittag des 22. Mai 2012 mit zwei scharfen Pistolen, einer Luftdruckwaffe und einem Messer bewaffnet in die Tagesstätte der Lindenschule ging, um seine Freundin zu treffen. Das Mädchen soll sich am Tag zuvor von dem Jungen getrennt haben.

    Dass Liebeskummer ein Auslöser für die Tat war, hat der Junge bereits kurz nach der Tat gegenüber unserer Zeitung eingeräumt. Hinzu seien „mehrere Dinge aus der Vergangenheit im persönlichen Umfeld zusammengekommen“, teilte er damals über seine Anwältin mit.

    Als der Junge das Mädchen nicht antraf, soll er laut Staatsanwaltschaft bereits in der Schule andere Personen mit der Waffe bedroht und einen Schuss abgegeben haben. Anschließend verschanzte sich der Bub auf einem Sportplatz im Memminger Stadtteil Steinheim, wo er um sich feuerte.

    Nach Angaben der Polizei wurden nach der Tat rund um das Gelände 70 Patronenhülsen sichergestellt, Einschusslöcher fanden sich unter anderem am Sportheim sowie an mehreren

    Anklage: Schüsse gezielt abgegeben

    Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Junge die Schüsse auf dem Sportplatz gezielt abgab und dabei auch in Kauf nahm, Beamte zu verletzten - wenn nicht gar zu töten. Das wertete die Anklage als zwölffachen, versuchten Totschlag. Die Ergebnisse der ballsitischen Untersuchungen des Tatorts sowie die Aussagen der Polizisten sollen diese Annahme stützen.

    Schüler laut Gutachter voll schuldfähig

    Laut Gutachter ist der Junge voll schuldfähig. Wie berichtet, wurde er daher von der Psychiatrie, in der er nach der Tat ärztlich betreut wurde, in eine Jugendstrafanstalt verlegt. Im Falle einer Verurteilung drohen dem 15-Jährigen laut Jugendstrafrecht bis zu zehn Jahre Haft. Allerdings bestreitet er nach Angaben der Staatsanwaltschaft einen Tötungsvorsatz.

    Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, wird unabhängig von dem Verfahren gegen den 15-Jährigen auch gegen dessen Vater weiter ermittelt. Ihm werden Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffrecht vorgeworfen. Bei einer Hausdurchsuchung hatten Ermittler zwölf Lang- und 15 Kurzwaffen sichergestellt; zudem fanden sie mehr Sprengstoff zum Abfüllen in Patronen, als der 53-Jährige hätte besitzen dürfen, sowie eine manipulierte Waffe. Auch die zwei Pistolen, aus denen der 15-Jährige seine Schüsse abgab, stammten aus dessen Besitz. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Junge sie entwendete, indem er das technische Schloss für einen Safe manipulierte, in dem der Schlüssel für den Waffenraum aufbewahrt war.

    Der Prozess gegen den 15-Jährigen wird vor der Jugendkammer gemäß Jugendrecht unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden. Die Staatsanwaltschaft geht von einer umfangreichen Beweisaufnahme und mehreren Verhandlungstagen aus. Weitere Anklagepunkte lauten auf Nötigung, Widerstand, Störung der öffentlichen Ordnung und unerlaubten Waffenbesitz.

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