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Memmingen: Gericht urteilt: Auch Frauen dürfen in Memmingen fischen

Memmingen

Gericht urteilt: Auch Frauen dürfen in Memmingen fischen

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    Seit Jahrhunderten fischen ausschließlich Männer und Buben den Memminger Stadtbach aus. Ab dem nächsten Jahr könnten auch Frauen und Mädchen beim Fischertag auf Forellenjagd gehen.
    Seit Jahrhunderten fischen ausschließlich Männer und Buben den Memminger Stadtbach aus. Ab dem nächsten Jahr könnten auch Frauen und Mädchen beim Fischertag auf Forellenjagd gehen. Foto: Peter Hausner

    Jahrhundertelang durften nur Männer und Buben den Memminger Stadtbach „ausfischen“ – ab nächstem Jahr könnten auch Frauen und Mädchen dabei sein. Ein entsprechendes Urteil verkündete Richterin Katharina Erdt am Montag vor dem Amtsgericht. Dort hatte Christiane Renz gegen den Fischertagsverein, in dem sie selbst Mitglied ist, als Veranstalter des Spektakels geklagt – und gewonnen. Schon vor 25 Jahren war eine andere Frau gegen den Ausschluss vor Amtsgericht gezogen. Damals noch erfolglos.

    Renz will schon seit Jahren beim „Ausfischen“ mitmachen, war bisher aber mit entsprechenden Anträgen an der Mehrheit des Vereins gescheitert. Dass sie mit weiteren Frauen schon im Jahr 2021 die Forellen mit etwa 1200 anderen (männlichen) Stadtbachfischern an Land zieht, ist aber noch nicht sicher. Denn der Fischertagsverein hält sich die Möglichkeit offen, vor das Landgericht als nächsthöhere juristische Instanz zu ziehen.

    „Die Klägerin darf nicht ausgeschlossen werden“: So sagte es Richterin Erdt bei der mündlichen Urteilsverkündung. Der Fischertagsverein müsse nun auch Frauen und Mädchen in die Gruppe der Stadtbachfischer aufnehmen. Laut Vereinssatzung sind dort bisher nur Männer und Buben erlaubt. Da kollidiere jedoch das Vereinsrecht mit dem Grundgesetz, das die Gleichstellung von Frauen und Männern regelt, sagte die Richterin. Der Fischertagsverein dürfe seine „Monopolstellung“ nicht ausnutzen, die er beim jährlich im Juli stattfindenden Heimatfest hat. „Der Fischertag ist einmalig und hat für Memmingen eine besondere Bedeutung.“

    Richterin: Verweis auf die Tradition greift nicht

    Erdt verwarf die Argumentation des Vereins. Dieser hatte auf eine jahrhundertealte Tradition verwiesen. Der Ausschluss der Frauen beschränke sich bei dem Fest nicht nur auf die etwa 20 Minuten des „Ausfischens“, argumentierte die Richterin. „Das ,Ausfischen‘ beginnt eigentlich schon am Vorabend des Fischertags und geht bis zum Krönungsfrühschoppen. Das eigentliche ,Ausfischen‘ ist das Hauptereignis.“ Dazu seien Frauen durchaus auch körperlich in der Lage, sagte die Richterin.

    Der Verweis auf die Tradition greife auch deshalb nicht, weil der Fischertagsverein seit der ersten Satzung 1902 diese immer wieder selbst verändert und „aufgeweicht“ habe. Zudem sehe die Satzung durchaus auch Ausnahmeregelungen vor. So kann auch jemand in den Stadtbach „jucken“, der nicht mehr in Memmingen lebt – wenn der Vorstand das genehmigt. Richterin Erdt schlug auch einen Bogen zu den historischen „Wallenstein“-Festspielen, die der Fischertagsverein alle vier Jahre in Memmingen veranstaltet. Dort dürfen verkleidete Frauen auch Männerrollen übernehmen. „Warum soll das nicht auch beim Fischertag möglich sein?“ Die Richterin nahm auch Bezug zur Gemeinnützigkeit des Vereins. Weil er von Steuern und Mitgliedsbeiträgen profitiere, die ja nicht nur Männer zahlten, dürfe der Verein Frauen nicht ausschließen und müsse sie in allen Bereichen gleich behandeln.

    Klägerin reckt die Faust in die Höhe

    Nach dem Urteil reckte die Klägerin die Fäuste in die Höhe, umarmte ihre Anwältin Susann Bräcklein und jubelte: „Endlich gibt es einen Tick mehr Gleichberechtigung in Memmingen.“ Bräcklein ergänzte, dass das Grundgesetz nun endlich auch für das Vereinsrecht gültig sei. Sie hofft, dass das Urteil „eine Strahlwirkung“ hat, denn auch andere Vereine diskriminierten Frauen immer noch. Renz kündigte an, beim nächsten Fischertag im Juli 2021 den Stadtbach mit „ausfischen“ zu wollen. Sie erwarte jedoch nicht hunderte von Frauen.

    „Wir sind überrascht und enttäuscht“, sagte Michael Ruppert, Vorsitzender des Fischertagsvereins. Gerade die Gemeinnützigkeit habe mit der Sache nichts zu tun. Man wolle nun das schriftliche Urteil abwarten und dann im etwa 60-köpfigen Vereinsausschuss entscheiden, ob Widerspruch gegen das Urteil eingelegt werde. Als „richtungsweisende Entscheidung“ bezeichnete Memmingens OB Manfred Schilder das Urteil. „Das Thema wurde in den vergangenen Jahren in Memmingen emotional diskutiert und hat die Menschen in der Stadt gespalten.“ Glücklicherweise sei die Diskussion nun beendet – das Heimatfest werde sich verändern. Wie, wolle er nicht bewerten.

    Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Fischertag: Gerichte sollten Wichtigeres verhandeln

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