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Memmingen: Geldstrafe für Vater des Amok-Schülers

Memmingen

Geldstrafe für Vater des Amok-Schülers

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    Großeinsatz in Memmingen im Mai 2012: Ein 14-Jähriger hatte damals in der Mensa seiner Schule einen Schuss aus einer scharfen Waffe abgegeben und so einen Amok-Alarm ausgelöst.
    Großeinsatz in Memmingen im Mai 2012: Ein 14-Jähriger hatte damals in der Mensa seiner Schule einen Schuss aus einer scharfen Waffe abgegeben und so einen Amok-Alarm ausgelöst. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Archiv)

    Wegen unerlaubten Waffenbesitzes und eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz hat das Memminger Amtsgericht einen 54-jährigen Frührentner zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt (80 Tagessätze zu je 25 Euro). Der Mann ist der Vater des Schülers, der im Mai 2012 einen Amokalarm ausgelöst hatte.

    Der damals 14-Jährige hatte zuerst in der Mensa seiner Schule in Memmingen einen Schuss aus einer scharfen Waffe abgegeben und sich dann in Steinheim einen stundenlangen Nervenkrieg mit der Polizei geliefert. Er hatte auf einem Sportplatz um sich geschossen, bevor er nach einem Warnschuss der zu viereinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden.

    Der Vater war im Besitz von insgesamt 27 Lang- und Kurzwaffen, die ordnungsgemäß auf Waffenkarten eingetragen waren. Für eine Pistole aber besaß er keine Erlaubnis. Eigentlich hätte man diese Waffe sogar ohne besondere Genehmigung besitzen dürfen, sie war aber umgebaut worden, wie ein Sachverständiger des Landeskriminalamtes (LKA) bestätigte. Zudem hatte der 54-Jährige über drei Kilogramm explosives Schwarz- und Nitrozellulosepulver im Haus gelagert. Maximal ein Kilo ist zulässig, wenn man eine Genehmigung hat.

    Drei Kilo Schwarzpulver für ein Historienspiel

    Zwei Tage nach dem Amokalarm hatte die Polizei bei einer Hausdurchsuchung das Waffenarsenal und das Schwarzpulver sichergestellt. Der Angeklagte erklärte über seinen Verteidiger Michael Bogdahn, dass er damals Schwarzpulver für den Schützenverein aufbewahrt habe. Für ein Historienspiel habe eine größere Menge Treibladung hergestellt werden sollen.

    Amtsrichter Dieter Klotz sagte: „Ich möchte nicht wissen, was passiert, wenn drei Kilo Schwarzpulver in die Luft gehen.“ Die Wucht der Pistole sei durch den Umbau um das Zweieinhalbfache verstärkt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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