Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Memmingen: EU-Richtlinien bereiten Rettungshubschraubern Probleme

Memmingen

EU-Richtlinien bereiten Rettungshubschraubern Probleme

    • |
    Das Klinikum Memmingen aus der Luft aufgenommen.
    Das Klinikum Memmingen aus der Luft aufgenommen. Foto: Klinikum Memmingen

    Neue EU-Richtlinien sorgen in der Chefetage des Memminger Klinikums für erhöhten Blutdruck. Denn Rettungshubschrauber dürfen nur noch unter bestimmten Voraussetzungen auf dem Dach des Krankenhauses landen. Das hat das Luftfahrtbundesamt auf Nachfrage unserer Zeitung bestätigt. Gleichzeitig weist die Behörde aber darauf hin, dass die neuen Sicherheitsbestimmungen nicht zu Lasten der Patienten gehen.

    So könnten Rettungshubschrauber weiterhin auf der Plattform in Memmingen landen und starten, wenn Gefahr für Leib oder Leben eines Patienten besteht. Dennoch bemüht sich das Krankenhaus jetzt darum, dass der Landeplatz wieder uneingeschränkt genutzt werden kann. Aber das ist gar nicht so einfach. Denn nach Angaben der Klinik steht noch nicht endgültig fest, welchen Anforderungen der

    Kliniken hatten Angst, von Luftrettung ausgeschlossen zu werden

    Angefangen haben die Diskussionen um die Hubschrauberlandeplätze an Kliniken bereits vor einem Jahr. Damals befürchteten viele deutsche Krankenhäuser, sie könnten nicht den neuen Standards genügen und bald von der Luftrettung ausgeschlossen werden. Doch da griff Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt zu einem Trick: Der CSU-Politiker wandelte im Interesse der Notfallversorgung zusammen mit dem Luftfahrtbundesamt alle bislang nicht offiziell genehmigten Hubschrauberlandeplätze an deutschen Kliniken einfach in „Landestellen von öffentlichem Interesse“ um. Durch diese Umbenennung sollten alle bisherigen Krankenhaus-Landeplätze weiterbetrieben werden können – auch wenn sie nicht nach Paragraf 6 des deutschen Luftverkehrsgesetzes als Landeplätze genehmigt sind. „Wir waren bis vor Kurzem noch davon überzeugt, dass wir auch unter diese Regelung fallen“, sagt Wolfram Firnhaber, Verwaltungschef des Memminger Klinikums.

    Doch dem ist nicht so. Denn diese Ausnahme-Regelung gilt nur für Landeplätze am Boden. Dachlandeflächen müssen nach den neuen Richtlinien genehmigt werden. Denen entsprechen zum Beispiel die modernen Landeplätze am Kemptener Klinikum und am Klinikum Augsburg.

    Patientenverlegungen nicht mehr erlaubt

    Für Memmingen bedeutet dies nun, dass sogenannte planbare Flüge – wie etwa Patientenverlegungen – nicht mehr erlaubt sind. Lediglich bei Rettungseinsätzen darf das Klinikum noch angeflogen werden. Das Besondere hierbei ist aber, dass der Pilot selbst entscheiden muss, ob er eine Landung für sicher hält. „Dass die Verantwortung auf den Piloten abgewälzt wird, halten wir für falsch“, sagt Firnhaber: „Auch wenn bei uns noch nie etwas bei Starts oder Landungen passiert ist.“ Die Plattform gibt es seit Anfang der 90er-Jahre. Laut dem Verwaltungschef wird sie etwa 50 Mal im Jahr angeflogen. „Und das sind in der Regel Notfälle.“

    Vor diesem Hintergrund strebt das Klinikum nun eine umfassende Genehmigung an. Dafür wurde bereits ein Fachingenieur eingeschaltet. Nach dessen Auffassung müsste in Memmingen aufgrund der momentan geltenden Vorschriften zum Beispiel eine moderne Feuerlöschanlage installiert werden. Ferner müsste die runde Plattform auf dem Klinikdach in eine rechteckige umgebaut werden, da man auf einer solchen nach Meinung von Experten sicherer landen kann.

    „Allerdings können wir uns noch nicht daran machen, die Kosten für einen möglichen Umbau zu berechnen“, sagt Firnhabers Stellvertreter Roger Kolb: „Denn es besteht immer noch die Möglichkeit, dass die neuen Regelungen etwas gelockert werden.“ Nach seinen Worten wird darüber gerade in verschiedenen Gremien beraten. Am Verhandlungstisch säßen zum Beispiel Vertreter des Luftfahrtbundesamts und der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Wann mit Ergebnissen zu rechnen ist, steht laut Kolb noch in den Sternen. (mit kold)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden