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Maßregelvollzug: Kranke Straftäter bekommen mehr Rechte

Maßregelvollzug

Kranke Straftäter bekommen mehr Rechte

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    Das Gesetz zum Maßregelvollzug ist ein Fortschritt, sagen viele Politiker.
    Das Gesetz zum Maßregelvollzug ist ein Fortschritt, sagen viele Politiker. Foto: Symbolbild, Alexander Kaya

    Der Maßregelvollzug in Bayern ist ins Gerede gekommen – nicht nur durch den Fall des Gustl Mollath: Zu lange Zwangsfixierungen, lange Unterbringungszeiten vieler Gefangener und ein undurchsichtiges Gutachterwesen haben nicht nur unter Experten für Diskussionen gesorgt. Durch ein neues Gesetz soll die Unterbringung in der Forensik, in der gefährliche und zugleich schuldunfähige Straftäter behandelt werden, besser und sicherer werden, verspricht die CSU-Mehrheit im Landtag: „Wichtig ist uns, dass wir in

    So habe jede untergebrachte Person einen gesetzlich verankerten Therapieanspruch. „Das ist in dieser Klarheit neu“, so Hintersberger. Ebenfalls verbessert werden soll die Fachaufsicht über die 14 von den Bezirken betriebenen forensischen Kliniken mit rund 2500 Patienten: Anstatt wie bisher durch einen Ministerialbeamten im Sozialministerium soll das Zentrum Bayern, Familie und Soziales (ZBFS) für die Einhaltung der Standards zuständig sein. Am Standort Nördlingen sollen dafür neue Stellen geschaffen werden. Ebenfalls neu ist der Rechtsanspruch auf eigene Beiräte in den Kliniken, die als Ansprechpartner für Probleme dienen sollen.

    Maßregelvollzug in Bayern bisher überhaupt nicht gesetzlich geregelt

    Bislang war der Maßregelvollzug in Bayern überhaupt nicht gesetzlich geregelt – weshalb die Landtagsopposition von einem überfälligen Fortschritt sprach. Dieser gehe allerdings nicht weit genug: „Die Dunkelkammer des Rechts wird etwas heller, aber sie wird längst nicht aufgelöst“, kritisierte etwa SPD-Rechtsexperte Franz Schindler.

    Nicht durchsetzen konnte sich die Opposition mit dem Wunsch, nicht mehr von „untergebrachten Personen“, sondern von „Patienten“ zu sprechen. „Es geht immer noch eher um das Wegsperren“, klagte der Freie Wähler Florian Streibl. Es gehe neben der Therapie immer auch um ein berechtigtes Schutzbedürfnis der Bevölkerung, argumentierte dagegen die CSU-Seite. Josef Mederer, Präsident des Bayerischen Bezirketags, freute sich über das Erreichte: „Es war ein langer Weg bis hierher.“ Am 1. August tritt das Gesetz in Kraft.

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