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Masern: Impf-Pflicht gegen Masern auch in Bayern? Ministerin Huml lehnt ab

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Impf-Pflicht gegen Masern auch in Bayern? Ministerin Huml lehnt ab

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    Für Gesundheitsministerin Melanie Huml ist eine verpflichtenden Impfungen gegen Masern "nicht der richtige Weg".
    Für Gesundheitsministerin Melanie Huml ist eine verpflichtenden Impfungen gegen Masern "nicht der richtige Weg". Foto: Hildenbrand, dpa (Symbol)

    In Bayern soll es nach dem Willen der Staatsregierung keine verpflichtenden Impfungen gegen Masern geben. „Es ist wichtig, die Masern-Impfquoten weiter zu erhöhen. Aber ich bin skeptisch, ob eine Masern-Impf-Pflicht für Kinder der richtige Weg ist“, sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml auf Anfrage unserer Redaktion. Überzeugung sei besser als Zwang. „Eine allgemeine Impf-Pflicht sollte nur als letzte Möglichkeit in Erwägung gezogen werden. Deshalb setze ich zunächst weiter auf intensive Beratung und Aufklärung“, erklärte die CSU-Politikerin, die selbst Ärztin ist.

    Bayern positioniert sich gegen die Bundesregierung

    Der Freistaat positioniert sich damit gegen die Bundesregierung und andere Bundesländer. Der Brandenburger Landtag hat am Freitag beschlossen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Impfpflicht zu schaffen. Eltern müssen ihre Kinder gegen Masern immunisieren lassen, wenn diese einen Kindergarten oder eine Tagesmutter besuchen.

    Das hochansteckende Virus führt bei Ansteckung zu Ausschlag mit roten Flecken und Fieber. Es kann aber auch lebensbedrohliche Lungen- und Gehirnentzündungen auslösen. Übertragen werden die Erreger durch Husten, Niesen oder direkten Körperkontakt. Um vollständig geschützt zu sein, brauchen Kleinkinder zwei Impfungen zwischen 12 und 23 Monaten. Erreicht die erste Dosis noch einen hohen Anteil der Kinder, geht die Quote bei der zweiten Spritze zurück.

    Das sind die Masern

    Die Masern sollten in Deutschland eigentlich bis zum Jahr 2015 ausgerottet sein. Das Gegenteil ist der Fall. Was Sie über die Krankheit wissen müssen:

    Masern werden durch ein Virus ausgelöst und sind hochansteckend.

    Der Masern-Erreger wird über die Luft (aerogen) und bei direktem körperlichem Kontakt verbreitet.

    Symptome der Krankheit sind Fieber, Husten, Schnupfen, und ein Masern-typischer Ausschlag.

    Mögliche Komplikationen bei Masern sind Lungenentzündung oder Gehirnentzündung (Meningitis).

    Mit steigendem Alter steigt das Risiko für Komplikationen.

    Bei Erwachsenen sind Komplikationen häufiger als bei Kindern, und der Krankheitsverlauf ist schwerer.

    Masern gehören zu den meldepflichtigen Krankheiten.

    Wer einmal an Masern erkrankt ist, wird in seinem gesamten Leben nicht noch einmal daran erkranken. Das Immunsystem bildet Antikörper gegen das Virus und speichert diese im Körper.

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn arbeitet an einer deutschlandweiten Impf-Pflicht gegen die Krankheit in Kindergärten und Schulen. Dem Vorschlag des CDU-Politikers hat sich Bundesfamilienministerin Franziska Giffey angeschlossen. „Staatliches Handeln ist gefragt, wenn das Risiko, andere Kinder in Kindergärten, Schulen oder in anderen Einrichtungen zu gefährden, nicht anders in den Griff zu bekommen ist“, sagte die SPD-Politikerin. Auch Nordrhein-Westfalen prüft die Einführung.

    Mehr Menschen infizieren sich mit Masern

    Nach den Daten der Weltgesundheitsorganisation haben sich vergangenes Jahr in Europa inklusive Russland, der Ukraine, der Türkei und Israel knapp 83.000 Menschen mit Masern infiziert – so viele wie zuletzt vor zehn Jahren. Im Vergleich zu 2017 stieg die Zahl der Erkrankungen um das Dreifache, 72 Kinder und Erwachsene starben. Deutschland hat sich gegen den Trend entwickelt: Nach 930 Masernfällen 2017 wurden im vergangenen Jahr laut Robert-Koch-Institut rund 540 Fälle registriert.

    Dem Freistaat ist es mit intensiver Aufklärungsarbeit gelungen, die Zahl der doppelt gegen Masern geimpften Kinder deutlich zu erhöhen. Mittlerweile verfügen laut Gesundheitsministerin Huml 92 Prozent über den zweifachen Impfschutz. Im Schuljahr 2003/04 seien es nur 44 Prozent gewesen. Um die Krankheit vollständig zu beseitigen, halten Mediziner eine Impfquote von 95 Prozent für notwendig.

    Rechtlich stünde eine Impf-Pflicht nach Einschätzung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages im Übrigen auf wackeligem Fundament. Das Grundgesetz schützt das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Juristen zweifeln, ob der Eingriff in dieses Grundrecht mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist. Sie kommen in ihrem Gutachten aus dem Jahr 2016 aber zum Schluss, dass ein Impfzwang „verfassungsrechtlich gerechtfertigt erscheinen kann“.

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