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Marcus von Anhalt: Bis zum Prozess muss "Prinz Protz" im Gefängnis bleiben

Marcus von Anhalt

Bis zum Prozess muss "Prinz Protz" im Gefängnis bleiben

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    Ob Marcus von Anhalt immer noch lacht?  "Prinz Protz" muss weiter hinter Gittern bleiben, entschied das Gericht.
    Ob Marcus von Anhalt immer noch lacht? "Prinz Protz" muss weiter hinter Gittern bleiben, entschied das Gericht. Foto: Ulrich Wagner

    Der selbst ernannte Rotlichtkönig Marcus von Anhalt bleibt bis zu seinem neuen Prozess in Untersuchungshaft. Das hat die 2. Strafkammer des Augsburger Landgerichts entschieden. Gegen den 49-Jährigen sei ein neuer Haftbefehl erlassen worden, teilte das Gericht am Dienstag mit.

    Beleidigung: "Prinz Protz" muss im Gefängnis auf seinen Prozess warten

    Von Anhalt war im Januar 2015 wegen Steuerhinterziehung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Adoptivprinz, der bürgerlich Marcus Eberhardt heißt und gelernter Metzger ist, soll den Fiskus um rund 800.000 Euro geprellt haben. Er hatte auf eine seiner vielen Firmen Luxusautos angemeldet und steuerlich abgesetzt, die Nobelschlitten aber vor allem privat genutzt, so das Gericht damals. Später wurde er auch noch vom Amtsgericht verurteilt, weil er einen Augsburger Staatsanwalt beleidigt hatte.

    Dagegen legte von Anhalt Rechtsmittel ein - und hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof (BGH) kippte die Entscheidung der Augsburger Richter wegen des Strafmaßes und verwies das Verfahren ans Landgericht zurück.

    Das heißt im Klartext: Es wird in Augsburg einen neuen Prozess gegen den Zuhälter geben. Eine andere Wirtschaftsstrafkammer wird sich ab 17. Mai mit dem Fall beschäftigen und die Höhe der Strafe neu festsetzen müssen.

    Das Gericht sieht Fluchtgefahr bei "Prinz Protz"

    Hinter Gittern muss der Bordellkönig bis dahin aber bleiben. Die Kammer begründete den Haftgrund der Fluchtgefahr zum einen mit der nach Aktenlage immer noch hohen Straferwartung sowie mit zahlreichen Wohnungen im Ausland, über die der Prinz verfüge, so dass er sich jederzeit absetzen könne.

    Der „Protz-Prinz“ hatte immer betont, dass er als Zuhälter teure Luxusschlitten fahren müsse. Das gehöre zum Image und zum Geschäft. Das Motto im Milieu laute: „Der beste Lude hat den besten Benz.“ Er könne ja nicht mit einem Fiat bei seinen zahlreichen Bordellen vorfahren.

    Speziell mit dieser Thematik der Luxusautos wird sich das Gericht im neuen Prozess beschäftigen müssen. AZ, hogs, bo

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