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Lockerungen: Neue Corona-Regeln in Bayern: Was seit Montag erlaubt ist

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Neue Corona-Regeln in Bayern: Was seit Montag erlaubt ist

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    Ab dem 22. Juni sind Veranstaltungen für ein feststehendes Publikum mit bis zu 50 Gästen im Innenbereich sowie 100 Gästen im Freien wieder möglich.
    Ab dem 22. Juni sind Veranstaltungen für ein feststehendes Publikum mit bis zu 50 Gästen im Innenbereich sowie 100 Gästen im Freien wieder möglich. Foto: zerocreatives/Westend61, dpa (Symbol)

    Der Katastrophenfall ist beendet, die Corona-Warn-App ist im Einsatz und die Kontaktbeschränkungen sind seit Kurzem ebenfalls gelockert. Am Montag, 22. Juni, treten in Bayern nun weitere Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Kraft. Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) erklärte am Freitag gemeinsam mit Innenminister Joachim Herrmann (CSU), wie die weiteren Schritte bei den Lockerungen aussehen.

    Das Abstandsgebot von 1,5 Meter und die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen bleiben unverändert bestehen. Melanie Huml betonte: "Die neuen Erleichterungen sind möglich, weil die Corona-Lage in Bayern derzeit erfreulich stabil ist. Dabei bedeutet jede Erleichterung aber auch mehr Verantwortung."

    Bereits am Dienstagmittag waren nach einer Kabinettssitzung Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) und Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (CSU) vor die Presse getreten. Hier können Sie noch einmal unseren ausführlichen Bericht zur Pressekonferenz und allen geplanten Schritten für die kommenden Wochen nachlesen.

    Die ab Montag geltenden Lockerungen betreffen folgende Bereiche:

    • Veranstaltungen: Ab dem 22. Juni sind Veranstaltungen für ein feststehendes Publikum mit bis zu 50 Gästen im Innenbereich sowie 100 Gästen im Freien wieder möglich. Dazu zählen Hochzeiten, Geburtstage, Vereinssitzungen oder Schulabschlussfeiern. Das Verbot von Großveranstaltungen wie Festivals bleibt bis zum 31. August 2020 bestehen.
    • Schwimmbäder und Thermen: Hallenbäder sowie die Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbädern, einschließlich der Wellness- und Saunaangebote, können ab 22. Juni wieder öffnen.
    • Sport: Ab Montag kann der Lehrgangsbetrieb, etwa die Aus- und Fortbildung für Trainer und Übungsleiter, wieder aufgenommen werden. Die bislang geltenden Obergrenzen für den Outdoor- und Indoor-Sport von 20 Personen werden aufgehoben. Duschen und Umkleiden können nach Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzeptes ebenfalls wieder genutzt werden.
    • Gastronomie: Die Beschränkung der Öffnungszeiten der Gastronomie auf 22 Uhr entfällt.
    • Kunst und Kultur: Die maximale Besucherzahl bei Kunst- und Kulturveranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen wird erhöht. Anstatt wie bisher maximal 50 Personen im Innenbereich und 100 Personen im Außenbereich, sind nun innen maximal 100 und außen maximal 200 Besucher erlaubt.
    • Chorgesang: Im Bereich der Laienmusik ist der Chorgesang unter strengen Hygieneauflagen wieder erlaubt.
    • Gottesdienste: Der notwendige Mindestabstand im Innenbereich wird bei Gottesdiensten in Kirchen, Synagogen und Moscheen von 2 Meter auf 1,5 Meter reduziert. Die Maskenpflicht besteht zudem nur noch, solange sich die Besucher nicht an ihrem Platz befinden.
    • Ladengeschäfte: Die Begrenzungen Sofern die Mitarbeiter in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften oder an Rezeptionen durch transparente Schutzwände aus Acrylglas o.ä. zuverlässig geschützt werden, entfällt für sie die Pflicht zum dauerhaften Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
    • 20-Quadratmeter-Regel: Alle Begrenzungen von einer Person pro 20 Quadratmeter Fläche (Geschäfte, Freizeitparks, Führungen, Bäder, Kulturstätten und Bibliotheken) werden auf eine Person pro 10-Quadratmeter Fläche erleichtert.
    • Busreisen: Gruppenreisen sind ab 22. Juni wieder möglich. Mit Maske darf dann jeder Platz im Reisebus besetzt werden.

    Über Entwicklungen informieren wir Sie immer aktuell in unserem Live-Blog zu Coronavirus.

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