An den katholischen Schulen in Bayern hängt der Haussegen schief. Seit einigen Jahren schon ringen vor allem altgediente Lehrer mit ihren Arbeitgebern, den Schulwerken der Diözesen, um die Höhe ihrer Pension. Sie sehen sich "grob getäuscht" und fürchten empfindliche Einbußen zwischen 350 und 700 Euro pro Monat. Peter Sobczyk (56) aus Ettringen will jetzt vor Gericht ziehen.
Alle Versuche, den Konflikt intern zu lösen, sind bisher gescheitert. Auch vor Gericht lief es nicht gut für die Lehrkräfte. Eine Lehrerin, die gegen die Erzdiözese München und Freising geklagt hatte, bekam zwar vor dem Bundesarbeitsgericht im Grundsatz recht, konnte danach aber vor dem Landesarbeitsgericht nur 15 Euro mehr pro Monat erstreiten.
Auch der Bayerische Landtag konnte den Lehrkräften bisher nicht wirklich helfen. Eine Petition, die rund 700 der etwa 900 betroffenen Lehrerinnen und Lehrer an Schulen der Diözese Augsburg unterschrieben hatten, führte nur zu einem moralischen Appell des Landtags an das Schulwerk der Diözese - "dass man im Verhandlungswege eine Altersversorgung anstreben sollte, die sich an der Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen orientiert, mit tatsächlich vergleichbarem Versorgungsgrad und Versorgungsniveau".
Genau darum geht es: Die Lehrkräfte an den kirchlichen Schulen sind zwar rein formal gesehen immer schon Angestellte. Doch sie machen geltend, dass ihnen eine beamtenähnliche Pension in der Vergangenheit immer zugesagt worden sei und dass Pensionen in dieser Höhe auch stets gezahlt worden seien.
Erst einige Jahre nach einem "Systemwechsel" in der tariflichen Altersversorgung im Jahr 2001, so sagen Peter Sobczyk und sein Mitstreiter Hans Tonch (59) aus Augsburg, sei ihnen klar geworden, dass sie im Alter mit weitaus weniger Geld auskommen sollen als erwartet.
2001 hatten die Tarifpartner im Öffentlichen Dienst die Umstellung der Zusatzversorgung für Angestellte auf ein kapitalgedecktes Modell beschlossen. Erst 2006 aber, so Tonch und Sobczyk, hätten sie vom wirklichen Umfang ihrer Renten-Lücke erfahren.
Nun erheben sie schwere Vorwürfe gegen die Diözese Augsburg. "Es ist alles hinter unserem Rücken passiert", sagt Tonch. "Es erscheint uns als wissentliches Brechen früherer Zusagen", sagt Sobczyk und fügt hinzu: "Wir hatten die ursprüngliche Praxis, wir hatten die ursprünglichen Zusagen für eine Beamtenversorgung, dann gab es diesen Bruch, und jetzt wird so getan, als gäbe es den Bruch gar nicht."
Der Direktor des Schulwerks Augsburg, Ulrich Haaf, will diese Kritik nicht gelten lassen. Erstens, so sagt er, hätten die Diözesen den Systemwechsel bei der Zusatzversorgung für Angestellte im Öffentlichen Dienst nicht verursacht. Das sei Sache der Tarifpartner gewesen. Zweitens bezweifelt er, dass die Einbußen tatsächlich so hoch sind, wie Tonch und Sobczyk behaupten. Es könne vielleicht "kleine Verwerfungen geben, aber nicht in dieser Größenordnung". Doch Haaf verspricht: "Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist für uns der Anlass, dass wir selbstverständlich eine Lösung suchen, wie wir diese Forderung erfüllen können." Es könne aber nur eine einheitliche Lösung für alle katholischen Schulwerke in Bayern geben.
Intern allerdings ist der Ton nicht so freundlich. In einem Schreiben des Schulwerks der Diözese Augsburg wird Sobczyks Anwalt aufgefordert, seinen "Mandanten darauf hinzuweisen, dass eine Klage gegen den Arbeitgeber sich möglicherweise auf das Arbeitsverhältnis auswirken kann, zumal inzwischen eine rechtskräftige Entscheidung in der Sache vorliegt".
Derlei Bemerkungen gehen offenbar auch den Abgeordneten des Landtags zu weit. Ingrid Heckner (CSU), die Vorsitzende des Ausschusses für den Öffentlichen Dienst, erinnert in einem Schreiben an das Schulwerk "an das selbstverständliche Recht jedes Arbeitnehmers, die Regelungen aus seinem Arbeitsverhältnis ohne negative Konsequenzen auf sein Beschäftigungsverhältnis einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen".
Die einheitliche Lösung für Bayern, von der Direktor Haaf spricht, lässt schon einige Jahre auf sich warten. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts stammt aus dem Jahr 2007. Doch getan hat sich seither nichts. Bei der Erzdiözese München und Freising, die hier federführend für alle bayerischen Diözesen ist, wird auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts verwiesen.
Ob diese Praxis rechtlich tatsächlich haltbar ist, will Sobczyk nun in einem neuen Anlauf bei Gericht klären: "Für uns geht es um viel Geld."