Der Gedanke, dass die Beichte hinsichtlich ihrer Vertraulichkeit nicht absolut geschützt sein könnte, ist geradezu unerträglich, sagte der Bischof im Interview. Mixa drohte, im Falle der rechtlichen Zulassung von Lauschangriffen auf Geistliche würde das Verhältnis von Staat und Kirche in empfindlicher Weise beeinträchtigt. Das Beichtgeheimnis sei in Deutschland durch Artikel 9 des Reichskonkordates umfassend geschützt.
Bei einem wie auch immer gearteten Eingriff müsste die Politik mit dem breitesten und entschiedensten Widerstand der Kirche rechnen, sagte Mixa.