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Landwirtschaft: Darf man ohne Führerschein Traktor fahren?

Landwirtschaft

Darf man ohne Führerschein Traktor fahren?

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    Mit einem T-Führerschein dürfen Jugendliche ab 16 Jahren einen Traktor steuern.
    Mit einem T-Führerschein dürfen Jugendliche ab 16 Jahren einen Traktor steuern. Foto: Ingrid Grohe (Symbolbild)

    Nach dem schweren Unfall mit einem Traktor, bei dem in Balderschwang zwei Kinder überrollt wurden, laufen die Ermittlungen. Unter anderem geht es darum, ob es legal war, dass der 13-jährige Unfallverursacher ohne Führerschein mit einem Traktor unterwegs war. Welche Fahrerlaubnis man braucht, um mit einem Traktor fahren zu dürfen und wo man ohne Schein unterwegs sein darf, lesen Sie hier:

    Jugendliche dürfen bereits ab 16 Jahren den Führerschein der Klasse T erwerben und damit Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 40 Kilometer pro Stunde fahren. In Einzelfällen ist auch schon eine Fahrgenehmigung für 15-Jährige möglich. "Diese muss gesondert beim zuständigen Landratsamt beantragt werden und die Jugendlichen sich einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung unterziehen", sagt eine Sprecherin der Abteilung Verkehr und Technik im Bayerischen Bauernverband (BBV).

    Um die Fahrgenehmigung zu erlangen, müssen die Jugendlichen zudem Fahrstunden absolvieren und eine Prüfung ablegen. Der BBV bietet dazu spezielle Ferienkurse an, in denen die Jugendlichen in zwei Wochen den Schein machen können. "Dadurch können wir individuell auf die Schüler eingehen. Manche haben schon viele Vorkenntnisse, manche weniger", sagt eine Sprecherin der Abteilung Verkehr und Technik im Bayerische im BBV.

    Anzahl der Fahrstunden für Traktor-Führerschein ist nicht vorgegeben

    Eine genaue Vorgabe, wie viele Fahrstunden die Schüler absolvieren müssen, gibt es nicht. Laut BBV seien aber durchschnittlich zehn Übungseinheiten nötig, um die Jugendlichen fit für Feld und Straße zu machen.

    Ab 18 Jahren ist dann - ohne erneute Prüfung - eine Höchstgeschwindigkeit von bis 60 Stundenkilometer erlaubt.

    Wer die Prüfung besteht, darf den Führerschein der Klasse T aber nur für so genannte land- oder forstwirtschaftliche Zwecke nutzen. Heißt: Jugendliche dürfen nicht mit dem Traktor zur Schule oder einfach nur zur Gaudi ins nächste Dorf fahren.

    Darf man Traktor ohne Führerschein fahren?

    Auf privaten Wegen und Grundstücken ist das Fahren auch ohne Führerschein erlaubt. Allerdings nur, wenn es sich um einen sogenannten "nichtöffentlichen Verkehrsraum handelt", wie Ludwig Löfflad, Leiter der Einsatzzentrale am Polizeipräsidium Schwaben Nord erklärt. Das Gelände muss klar von der restlichen Verkehrswelt abgetrennt sein. Zum Beispiel durch einen Zaun, eine Mauer oder eine Schranke und darf nur einer bestimmten Personengruppe zugänglich sein (zum Beispiel ein Werksgelände oder eine Hauseinfahrt). "Es muss klar geregelt sein, dass nicht ständig Leute rein und raus fahren können", sagt Löfflad.

    An Tankstellen oder Supermarktparkplätzen ist das Fahren ohne Führerschein derweil untersagt - auch wenn diese auf Privatgrundstücken sind. Es handelt sich dabei um sogenannte "tatsächlich öffentliche Verkehrsräume". Das bedeutet, sie können von einem unbestimmten Personenkreis befahren werden.

    Im rechtlich-öffentlichen Verkehrsraum, dazu gehören alle Straßen, die gewidmet sind, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis strikt untersagt. (AZ)

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